Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Das bestehende Wochenendgebiet „Sophienspitze“ mit Lage im LSG „Großsteinberg-Ammelshain“ soll planungsrechtlich abgesichert werden. Eine dauerhafte Wohnnutzung wird ausgeschlossen, der Mindestabstand zum Wald (30 m) wird weiterhin eingehalten.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Wir regen jedoch an, die Mindestbegrünung von 1 Baum je 300 m2 zu erhöhen. Gerade durch die Funktion als künstlicher Waldrand sind eine Aufstockung und damit Sicherung als (Wander-)Habitat wünschenswert. Damit würden auch etwaige Schäden bei Extremwetterereignissen einfacher ausgeglichen, bevor eine Neuanpflanzung die Funktion des Altgehölzes übernehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
