Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans „Wohngebiet Bahnstraße/Städtelner Straße“

09. November 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

 

Der Entwurfsplanung kann aufgrund von Fehlstellen nicht zugestimmt werden.

 

Begründung:

  1. Artenschutzgutachten und Maßnahmen für 2 Arten fehlen komplett
    Die Zufallsfunde bei den Vorortbegehungen werden artschutzfachlich gar nicht untersucht und auch keine Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Dabei sind der Feld-Sandlaufkäfer und die Blauflüglige Ödlandschrecke besonders geschützte Arten gem. BArtSchV bzw. BNatSchG. Die Ödlandschrecke wird auf der Roten Liste Deutschland geführt und ist im Plangebiet in hoher Dichte vorgefunden worden. Sie benötigt trockene und vegetationsarme Lebensräume; aufgrund ihrer eingeschränkten Kletterfähigkeit hält sie sich fast nur auf Kahlflächen auf. Wir schlagen eine Umsiedlung/Ausweichfläche auf einen Trockenrasen, Sandgrube oder Kiesfläche vor. Die Art kann als ortstreu bezeichnet werden.
     
  2. Keine Begründung zur Stellplatzpflicht
    Laut Planungsentwurf ist die Errichtung von 2 Pkw-Stellplätzen pro Wohneinheit, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, Pflicht. Eine Begründung dieser Regelung findet nicht statt und deshalb ist auch nicht nachzuvollziehen, weshalb eine zusätzliche Versiegelung stattfinden muss. Da bereits über 50% der zulässigen Grundfläche überbaut werden darf, ist an dieser Stelle auf § 1a II BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) ausdrücklich hinzuweisen.
     
  3. Verwirklichung des Wildbienenschutzes
    Die Ausführungen zum möglichen Schutz der 5 vorgefundenen Wildbienenvölker ist noch ungenau. Die Errichtung eines Ersatzhabitates wird angesprochen, jedoch fehlen noch Lage und Größe sowie der zeitliche Entwicklungsrahmen. Wir schlagen eine Fläche im räumlichen Zusammenhang mit autochtonen Ganzjahresblühern vor. Ggf. sind 1-2 Pflegeschnitte pro Jahr notwendig. Es ist besonders auf die Bodenstruktur zu achten, welche sich zum Nestbau eignen muss (sandig, locker, keine Staunässe).
     

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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