Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen und zur Stellungnahme.
Stellungnahme
An sich stimmen wir dem Entwurf des Bebauungsplanes “Wohngebiet am Herrenteich II” zu, die in Punkt 6.2. der Planung enthaltene Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird jedoch abgelehnt. Die Festlegung, den Kompensationsumfang als Ersatzzahlung für die Pflege des städtischen Großgrüns im Stadtgebiet zu verwenden, widerspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 10 SächsNatSchG und Naturschutzausgleichsverordnung). Eine Ersatzzahlung ist an den bei der Sächsischen Landesstiftung errichteten Naturschutzfonds zu entrichten (Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Naturschutz-Ausgleichsverordnung – NatSchAVO) ). Durch die fehlende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die nicht vorhandene Planung von durchaus möglichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen lässt sich die Kompensation des Eingriffs nicht bewerten und muss deshalb abgelehnt werden. Laut INSEK Schneeberg 2025 sind ausreichend Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vorhanden. Eine Verrechnung von Pflegemaßnahmen von stadteigenen Flächen widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und muss deshalb abgelehnt werden. Pflegemaßnahmen, zu denen die Stadt sowieso verpflichtet ist, sind keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Für die Kompensations-Maßnahmen ist eine gesonderte Planung zu erstellen.
Aufgrund der der fehlerhaften und mangelhaften Planung der Eingriffskompensation lehnen wir die vorliegende Planung ab.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Richter
Vors. BUND Schwarzenberg
