BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes, Große Kreisstadt Riesa (Stand Mai 2016)

17. August 2016 | Lebensräume, Stellungnahmen

Der BUND lehnt den überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans für die Große Kreisstadt Riesa ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. und die BUND Regionalgruppe Rie-sa bedanken sich für die Beteiligung im Verfahren und geben als Träger öffent-licher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB folgende Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplan ab:
Der BUND lehnt den überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans für die Große Kreisstadt Riesa ab.
Mit Bedauern stellt der BUND fest, dass wesentliche Hinweise und Einwen-dungen, die bereits im vorhergehenden Beteiligungsverfahren im Dezember 2013 und im August 2015 in das bauleitplanerische Verfahren unsererseits ein-gebracht worden sind, bei der Überarbeitung der Planung nicht berücksichtigt wurden. Diese Bedenken können auch durch den Flächennutzungsplanentwurf vom Mai 2016 nicht ausgeräumt werden und bestehen weiterhin.
1. Weitere Verschärfung des Nutzungskonflikts im Ortsteil Gröba
Im Vordergrund der Kritik an der beabsichtigten Aufstellung des Flächennut-zungsplans steht der weiter bestehende Nutzungskonflikt zwischen der vor-handenen Wohnnutzung und der industriellen und gewerblichen Nutzung im Ortsteil Gröba. Der Nutzungskonflikt ist der Stadt Riesa bekannt und wird durch den vorgelegten Flächennutzungsplanentwurf noch verschärft.
Der BUND begrüßt die Ausweisung eines Mischgebietes entlang der Paul-Greifzu-Str. sowie die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Hei-senberg-Gymnasium usw.). Die Stadt Riesa hat damit auf die unter anderem vom BUND getätigten Einwendungen reagiert. An dieser Änderung sollte fest-gehalten werden und nicht im Sinne von wirtschaftlichen Interessen eine er-neute Änderung zu einem Gewerbegebiet erfolgen. Soweit die Stadt Riesa im weiteren Verlauf der FNP-Aufstellung die nochmalige Änderung der Auswei-sung eines Mischgebietes an der Paul-Greifzu-Str. 9 - 25 beabsichtigen sollte, werden alle bisherigen Einwendungen gegen ein Gewerbegebiet aufrecht er-halten und dem hiermit vehement widersprochen.
Die Flächenausweisung für die vorhandene Wohnbebauung an der Paul-Greifzu-Straße 55 - 57 ist jedoch weiterhin fehlerhaft. Bei der direkt an die Be-rufsschule und Gemeinbedarfsfläche angrenzenden Wohnbebauung handelt es sich nicht um eine gewerbliche Fläche im Bestand. Vielmehr handelt es sich um ein Mischgebiet. Die Stadt Riesa wird daher dazu aufgefordert, das benannte Gebiet als Mischgebiet festzusetzen. Die Fläche war im FNP-Vorentwurf 2015 noch als geplantes G 5 ausgewiesen und wurde nun als Be-standsfläche dargestellt. Dies ist unzutreffend und daher dringend zu überar-beiten und der FNP-Entwurf den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Der BUND verweist darauf, dass die Stadt Riesa bisher nicht über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan verfügt, so dass alle Ausweisungen von Bestandsnutzungen grundsätzlich als erstmalige Ausweisung be-handelt werden müssen. Dies gilt vor allem für den Bereich des ESF Elbe Stahlwerk Feralpi, dessen Erstausweisung als Gewerbegebiet grundsätzlich eine eingehende Untersuchung der Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung erfordert.
Die fortlaufende Entwicklung nach 1990 ohne gültigen Flächennutzungsplan und ohne Baubauungsplan ist für den BUND unakzeptabel. Nach §13 BIm-SchG i.V.m. §§ 30 und 34 I BauGB war bei Er¬teilung der Genehmigung des Stahlwerkes 1994 zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Umgebung „einfügt“. Selbstverständlich umfasst die Vor¬aussetzungen der gemäß §13 BImSchG eingeschlossenen Baugenehmigung auch die Beach¬tung des Bauplanungs-rechts (s. etwa Seibert, in Landmann/Rohmer, BImSchG, §13, Rdnr. 80). Die-se Prüfung ist ersichtlich nicht erfolgt.
Rechtlich inakzeptabel ist dann ferner die Aussage laut Genehmigung, das Flur¬stück des Stahlwerkes habe „eine faktische Gebietseinstufung, hier Gewerbege¬biet“. Zum einen handelt es sich bei der faktischen Nutzung durch die streitge¬genständlichen Anlagen nicht um eine Ge¬werbegebietsnutzung, son¬dern eine Nutzung als „Industriege¬biet“ im Sinne des §9 BauNVO. Zum anderen kam es bei einer Prüfung der Voraussetzung des §34 II BauGB gerade nicht auf die Zulässigkeit des Vorhabens inner¬halb des Industriege¬biets an, sondern vielmehr auf das „Einfügen“ in die Umgebung, d. h. also insbesondere auf die Belange der Wohnge¬biete in der Paul-Greifzu-Straße, in der Uttmannstraße und im Wohngebiet Gucklitz.
Es wird somit gerügt, dass Flächen im Bestand fehlerhaft als Gewerbe-gebiet bzw. als Mischgebiet eingestuft wurden. Die Darstellung der Be-standsflächen (S. 54 Umweltbericht) ist fehlerhaft und entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und ist zwingend zu überarbeiten. Sonderbauflächen (SO) im Bestand sind um 15,04 ha größer geworden, diese Entwicklung wurde ohne gültigen Flächennutzungsplan nur inner-halb von 12 Monaten vorgenommen. Der BUND fordert deshalb eine ge-nerelle Prüfung und Aktualisierung der Flächennutzungsdarstellungen des Bestands, nicht nur in den Unterlagen des Umweltberichts, sondern auch in den bauplanungsrechtlichen Unterlagen des Flächennutzungs-plans. Es wird unsererseits beanstandet, dass die derzeitigen Planungs-unterlagen aufgrund unzutreffender und ungenauer Bestandsdarstellun-gen keine geeignete Grundlage für die Bauleitplanung bieten und auch keine sachgerechte Beteiligung und Bewertung der Planung durch die Öffentlichkeit erlauben. Deshalb halten wir es für erforderlich, eine er-neute Auslage der Planungsunterlagen durchzuführen.

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