BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmenplans zum sächsischen Energie- und Klimaprogramm (EKP) 2021

01. Juni 2022

Mit einer Stellungnahme beteiligt sich der BUND Sachsen am laufenden Beteiligungsverfahren zum Maßnahmenplan des Energie- und Klimaprogramms des Freitaats Sachsen.

Download der Stellungnahme
 

Zusammenfassung der Stellungnahme

1. Grundsätzliches:

  • Der BUND Sachsen begrüßt das EKP als Schritt nach vorn, indem insbesondere die klare Absicht zum Erneuerbare-Energien-Ausbau erkennbar wird und der – auf anderer Ebene entschiedene – Kohleausstieg begleitend nachvollzogen wird.

  • Der Maßnahmenplan-Entwurf lässt kein echtes Anstreben der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens erkennen – ein echtes Verständnis der Tragweite des Abkommens ist nicht erkennbar.

  • Es muss konkret herausgearbeitet werden, was der Landesgesetzgeber und die Landesverwaltung real anstoßen können und wo sie stattdessen als Anstoßgeber auf EU- und ggf. Bundesebene fungieren müssen. Es braucht konkrete Vorstellungen, welcher Art diese Anstöße sein könnten und Informationen, wie die Staatsregierung Position zu den aktuellen Prozessen auf EU-Ebene bezieht.

  • Es wird in Kürze zu einer deutlichen Verschärfung der EU-Ziele und Maßnahmen in puncto Treibhausgas-Minderung und Erneuerbare-Energien-Ausbau kommen. Das EKP muss von vornherein darauf angepasst werden – sonst wird es direkt hinfällig.

  • Das Pariser Abkommen mit THG-Budgetierung verlangt: Man müsste – rechtskonform – weit vor 2030 bei Nullemissionen in allen Sektoren ankommen. Für lange Beratungen und Datenerhebungen fehlt die Zeit.

  • Es muss ein Treibhausgas-Budget für Sachsen benannt werden, das für alle Sektoren gilt (Wärme, Mobilität, Landwirtschaft - Tierhaltung, Kunststoffe, Zement u.a.), um Transparenz für die sächsischen Ambitionen herzustellen.

  • Die Koalitionsräson rechtfertigt keine Rechtsverstöße. Alle relevanten politischen Kräfte müssen sich entschlossen zu Rechtskonformität und wirtschaftlicher Vernunft (Klimafolgekosten) bekennen.

2. Konkrete Maßnahmen:

  • Sachsen muss Druck machen für eine budgetkonforme und damit noch schnellere europäische und deutsche Energie- und Agrarwende.

  • Kohleausstieg bis 2038: der Kohleausstieg ist weit einfacher zu vollziehen als die vollständige Postfossilität bei Kunststoffen, Zement und Landwirtschaft. Weil auf Bundesebene jetzt angestrebt wird, den „Kohleausstieg idealerweise bis 2030 vorzuziehen“, sind auch alle sächsischen Ressorts in der Verantwortung und Pflicht, ihre Anstrengungen und Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten.

  • Bei der Photovoltaik wird angeregt, strukturierte und einfach umsetzbare Planungs- und Umsetzungsregeln und -hinweise zu etablieren, welche die integrierte Erschließung von Zusatznutzen für den Artenschutz ermöglichen und erhebliche Beeinträchtigungen für den Natur- und Artenschutz vermeiden.

  • Die „Kommunale Wärmeplanung" und (neue) Maßnahmen zum sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz sollten intensiv an kommunale und private Akteure unter Einbindung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags kommuniziert werden. Darüber hinaus braucht es Weiterbildung und den Ausbau der Kapazitäten des sächsischen Handwerks.

  • Wirtschaftspolitisch müssen zeitnah hinreichend viel erneuerbare Energien angeboten werden – durch den gezielten Auf- und Ausbau der erneuerbaren Energien im Umfeld der raum- und bauleitplanerisch ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie.

  • Die Sächsische Wasserstoffstrategie ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei Wasserstoff angesichts der zeitlichen Vorläufe und (ökonomischen und ökologischen) Kosten nicht die Hauptstrategie der Energie- und Klimawende sein kann.

  • Aufgrund des enormen Zeitdrucks wird vorgeschlagen, in kurzen Abständen jeweils Zwischenbilanzen zu bestimmten, strategisch unverzichtbarer Maßnahmen (Energieeinsparung, Ausbau der erneuerbaren Energien, zwingend notwendige Anpassungsmaßnahmen ) zu ziehen und bei Bedarf Maßnahmen zur Beschleunigung umzusetzen.

  • Es wird angeregt, Mobilitätskonzeptbausteine für Orte und Städte unterschiedlicher Größe und Mobilitätsbedarfe im ländlichen Raum zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen (den ÖPNV bedarfsgerecht verbessern, die Elektromobilität mit erneuerbaren Energien im ländlichen Raum voranbringen, z. B. Car-Sharing-Angebote mit Elektrofahrzeugen, Elektrofahrräder, vernetzte Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger). Auch braucht es gezielte Maßnahmen zur Verringerung/Vermeidung der Mobilitätsbedarfe.

  • Verfehltes Flächensparziel für Sachsen für 2020: Es wird angeregt, ein Hektarziel als (gesetzliches) Ziel der Raumordnung im Landesrecht verankern und dies über eine degressiv an der Bevölkerungsverteilung orientierte Budgetierung an die Kommunen verteilen.

  • Bei der Umsetzung aller Maßnahmen sollen möglichst viele Mehrfachnutzen erschlossen und Konflikte vermieden werden.

  • Die sechs zentralen energie- und klimapolitischen Strategien des EKP (insb. „Ressourcen- und Energieeffizienz" und „Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien") müssen über die jeweiligen Maßnahmen priorisiert und unter Beachtung gegenseitiger Abhängigkeiten und Wechselwirkungen umgesetzt werden.

 

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