Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt Stellung.
Der B-Plan soll u. a. dem Zweck der Verdichtung bzw. der Nachnutzung von Altstandorten dienen und damit Neuinanspruchnahme von Boden reduzieren. Für etwaige zukünftige Bauvorhaben existieren ein Grünordnungsplan sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Teile davon sind bereits umgesetzt (Streuobstwiese).
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass im Falle der weiteren Bebauung (Gewerbe, Wohnen) eine öBB die von Entnahme betroffenen Gehölzstrukturen sowie die Ruderalflur auf Lebensstätten untersucht und die notwendigen Schutzmaßnahmen begleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
