Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
Zu den vorliegenden Planungsunterlagen nehmen wir wie folgt Stellung:
- Es gibt keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Ergänzungssatzung, zumal sie an vorhandene Wohnbebauung anschließt und es sich bei der ausgewiesenen Fläche nicht um naturschutzfachlich relevantes Gebiet handelt.
- Aus dem Lageplan ist nicht genau ersichtlich, inwieweit der Baumbestand auf dem Flurstück 1646/2 bei der geplanten Bebauung betroffen ist. In unserer Zustimmung gehen wir davon aus, dass es für den Bestand keine Beeinträchtigungen gibt.
- Inwieweit die Belange des Naturschutzes durch die Bebauung beeinträchtigt werden, hängt einerseits von der tatsächlichen Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen und der konkreten Nutzung der Grundstücke durch die Bewohner ab, die leider durch keinerlei ordnungsrechtliche Festsetzungen bestimmt werden kann. Tatsächlich kann auch in Wohngebieten eine Vielfalt an Lebensräumen entstehen. In der Praxis ist leider sehr oft eine eher lebensfeindliche Gestaltung zu beobachten. Insofern ist schon das Augenmerk, das die Gemeinde auf die gebotene grünordnerische Einbindung des Baugebietes in die Umgebung lenkt, von maßgeblicher Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE
