Stellungnahme zum „Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung“ des „vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6039 Dresden-Prohlis Drive-in Baumarkt Hornbach“

23. März 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unser Naturschutzverband bedankt sich für die Einräumung des Mitspracherechts bei diesem Vorhaben. Die BUND Regionalgruppe Dresden ist vom Landesverband Sachsen bevollmächtigt, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.

 

Den Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung in der vorliegenden Fassung lehnen wir ab.

 

Stadtklima

Das von der Planung betroffene Gebiet liegt nach der Karte „Schutzgut Klima“ aus dem Kartenteil des Umweltberichts zum erst kürzlich zur Beteiligung ausgelegten Flächennutzungsplans (FNP) in einer Luftleitbahn zur Kaltluftversorgung Dresdens. Nach dem aktuell rechtskräftigen FNP heißt es zu kaltlufttransportierenden Gebieten und Kaltluftabfluss-bahnen, dass diese „[...] unbedingt zu erhalten und Barrieren zu vermeiden und ggf. rückzubauen“ (FNP, S. 43) sind. Die geplante Bebauung stellt eine Barriere für die Luftleitbahn dar und ist daher aus stadtklimatischen Gründen nicht zu akzeptieren. Das Interesse an sauberer Luft und einer nicht übermäßigen Erwärmung in Dresden, sollte gewerbliche Interessen über-wiegen.

Eine weitere Barriere, die unserer Ansicht nach vermeidbar ist, ist der geplante Schriftzug mit Logo. Dieser sollte die Attika nicht überschreiten dürfen, sondern nur an der Fassade des Gebäudes angebracht werden.

Um den Einfluss auf das Stadtklima durch die geplante Bebauung zu verringern, schlagen wir außerdem vor, die festgesetzte Mindestdicke der Substratschicht auf der Dachfläche zu erhöhen. Eine Mindestdicke von 30 cm ist, auch aufgrund der Größe der Dachfläche, durchaus angebracht, um auf dieser Fläche den Wasserrückhalt und die Verdunstung zu erhöhen. Bei einer geringeren Bedeckung ist es des Weiteren erwartbar, dass an den Hochpunkten der Dachfläche die Substratbedeckung langfristig abgetragen wird. Die Pflanzliste bitten wir gegebenenfalls anzupassen.

 

Flächenversiegelung

Durch die jetzige Planung ist eine erhöhte Versiegelung des Plangebiets in Aussicht gestellt. Auch das ist nicht nur für das Schutzgut Boden, sondern auch in Bezug auf das Stadtklima, durch die eingeschränkte Versickerung und die Verringerung der Albedo als negativ zu bewerten. Auch hier fordern wir mit Blick auf die Lage in einer Luftleitbahn eine Anpassung der Planung, die keine netto Neuversiegelung beinhaltet.

Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir zu überprüfen, ob eine Auslastung der Parkplätze zu erwarten ist und ob gegebenenfalls ein Teil der Parkplätze, der nur zu Stoßzeiten ausgelastet sein wird mit einem Pflaster mit einem kleineren Versickerungsbeiwert als 0,6 ausgeführt werden kann.

 

Arten, Biotope und Grünflächen

Wir begrüßen es, dass die Flächen „Tornaer Lehmgrube“ und der Korridor mit Biotopverbundfunktion im Rahmen der Planung erhalten werden sollen. Soweit mit der Anlegung des Mulden-Rigolen-Systems vereinbar, wünschen wir uns, dass auch für die Fläche „Freihaltetrasse Straßenbahn“. Für die Grünfläche G2 ist die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln untersagt. Aufgrund der direkten Nachbarschaft der Fläche P1 und des auf Teilen der Fläche oberflächigen Gefälles in Richtung der Fläche G2, halten wir es für notwendig, diese Festsetzung auch auf die Fläche P1 zu übertragen. Ein Eintrag von Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln kann sonst nicht ausgeschlossen werden.

 

Maßnahme M2 setzt bislang fest, einen Zaun um die Fläche G2 so „auszubilden, dass wandernde Lurche nicht auf die Stellplatzflächen gelangen können“.  Beim Anschauen der Fläche im Rahmen der Erarbeitung dieser Stellungnahme ist jedoch der schlechte Zustand des Zauns und des Korridors mit Biotopverbundfunktion aufgefallen. Von den angrenzenden Grundstücken ist dort viel Müll abgelagert und die Umgrenzung zum Rückhalt der Lurche ist an vielen Stellen lückenhaft oder weitergehend beschädigt. Die Erhaltung des Zauns sollte daher, wie auch für den Durchlass unter der Dohnaer Straße vorgesehen, ebenfalls festgesetzt werden.

Die Zäune zur Naturschutzfläche sind derzeit mit einer Mindesthöhe von 1,2 m vorgesehen. Diese bitten wir zu erhöhen, da Verpackungen und ähnliche Abfälle, die unachtsam auf dem Parkplatz fallen gelassen werden, nicht so leicht über einen höheren Zaun auf die schutzbedürftigen Biotopflächen geweht werden können.

 

Für den Westrand der Fläche „Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung: Drive-In Baustoffhandel“, wo diese direkt an die Fläche G1 angrenzt, würden wir es begrüßen, der dortige Grünstreifen würde, ebenso wie die dort stehenden Bäume, in der Planung erhalten werden. Wir bitten daher um die Festsetzung einer weiteren Grünfläche in diesem Bereich.

Dass im Rahmen der neuen Planung die Baumscheiben größer bemessen sind, ist sehr zu begrüßen. Eine abnehmende Anzahl an Bäumen über die Qualität auszugleichen, ist möglich, hat jedoch einen Vorhabencharakter und ist mit Unsicherheiten verbunden. Eine Wiederbepflanzung mit der gleichen Anzahl an Bäumen ist demgegenüber vorzuziehen.

 

Weitere hier nicht genannte, relevante natur- oder umweltschutzfachliche oder -rechtliche Belange bitten wir Sie, selbstverständlich im weiteren Planungsverlauf mit einzubeziehen. Über den weiteren Verlauf der Planung bitten wir Sie, uns zu informieren und zu erläutern, ob und wie unsere Einwände und Anmerkung in die Planung aufgenommen wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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