BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum ergänzenden Verfahren für das Bauvorhaben „Staatsstraße S 177 OU Wünschendorf/Eschdorf“

14. April 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung zu
o. g. Verfahren.

Für das Straßenbauvorhaben S 177 sollen die Ersatzmaßnahmen E 1.1 und E 1.3 in Form von Erstaufforstungen in Dresden-Weißig und Boritz-Hirschstein durchgeführt werden. Das Straßenbauvorhaben selbst unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Durchführung der Ersatzmaßnahmen unterliegt bei isolierter Betrachtung der Pflicht zur Durchführung von standortbezogen Vorprüfungen des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 17.1.3 Anlage 1 UVPG. Die beiden Ersatzmaßnahmen wurden jedoch nicht hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen in der Verträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben berücksichtigt, was der BUND Sachsen im anhängigen Klageverfahren bemängelte. Die Ersatzmaßnahmen erfüllen dabei teilweise die Kriterien für eine standortbezogene Vorprüfung (Nr. 2 Anlage 3 UVPG – Lage im Landschaftsschutzgebiet, Angrenzen an Vogelschutzgebiet).

Der Vorhabenträger hat mit seiner neu ins Verfahren eingebrachten Unterlage 12.9 das Eintreten von erheblichen Umweltauswirkungen insbesondere auf die Schutzgebiete nachvollziehbar ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Meideverhalten von Erhaltungszielen des Offenlandes.

Die Zielsetzung der Maßnahmen ergibt sich allerdings nicht aus der Unterlage 12.9, sondern ausschließlich aus den Maßnahmenblättern (Unterlage 12.4), die jedoch nicht Gegenstand des Anhörungsverfahrens waren.

Aus den Maßnahmenblättern ergibt sich die Angabe, dass die Flächen für beide Ersatzmaßnahmen im Eigentum Dritter stehen. Da weitere Angaben fehlen, ist fraglich, ob die Maßnahmen auch durch entsprechende ausreichende Instrumente rechtlich gesichert sind (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Es sollten hierfür die entsprechenden Nachweise der rechtlichen Sicherung nachgereicht werden (bspw. Grundbucheintrag der Dienstbarkeiten).

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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