BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Ersatzneubau einer Brücke über den Bach Schnauder K7596

11. April 2017 | Flüsse & Gewässer, Stellungnahmen

Das Vorhaben wird in seiner beantragten Form abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Das Vorhaben wird in seiner beantragten Form abgelehnt.

Begründung:

Der Vorhabenträger beabsichtigt Erneuerung des Brückenbauwerks über den Bach Schnauder entlang der Kreisstraße K7596 bei Littdorf. Dieses ist nach den Hochwasserereignissen im Jahre 2013 aus Sicht der Unterhaltungspflichtigen nicht mehr ausreichend standsicher. Geplant ist der Ersatzneubau des Brückenwerks, wobei hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen auf geschützte Arten sowie geschützte Lebensräume zu erwarten sind. Neben dem Ersatzneubau ist es geplant, den Verlauf der Schnauder auf einer Länge von ca. 50 m zu verändern sowie die vorhandene Straße auf eine Breite von 6,5 m zu verbreitern. Hierfür ist die Anlage einer 11 m tiefen und 40 m langen Grube zur Herstellung des neuen Fundaments notwendig sowie die Umleitung des Baches in Form einer Verrohrung.

Erhebliche Beeinträchtigungen ergeben sich vor allen Dingen durch baubedingte Auswirkungen. So ist die Entfernung eines Teils des vorkommenden Auwaldes bzw. eines Teils eines geschützten Lebensraumtyps (Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder sowie Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald) sowie die ca. sechsmonatige Verrohrung des Bachs Schnauder beabsichtigt. Zum einen geht hierdurch Lebensraum durch die vorgesehene Rodung verloren, zum anderen werden durch die Errichtung Störreize in Form von Lärm und Erschütterungen hervorgerufen, die erhebliche Beeinträchtigungen für störungsempfindliche Tierarten hervorrufen können. Kritisch zu sehen sind weiterhin die beabsichtigte Beräumung des Bachbetts und dessen nachfolgende Befestigung sowie dessen Verlegung. Dies steht im Gegensatz zu den Zielen des FFH-Gebiets Striegistäler und Aschbachtal. Danach zählen zu den Erhaltungszielen sowohl die Lebensraumtypen nach Anhang I der FHH-Richtlinie als auch u.a. die europarechtlich geschützten Arten Biber, Fischotter und Bachneunauge. Innerhalb der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden auf Seite 13 ff. die erforderlichen Erhaltung- und Entwicklungsmaßnahmen des Managementplanes für das FFH-Gebiets wiedergegeben. Das vorgesehene Vorhaben steht insbesondere dabei im Widerspruch zu folgenden Erhaltung und Entwicklungsmaßnahmen:

-      Sicherung einer naturnahen Fließgewässerdynamik,

-      kein weiterer Sohlverbau innerhalb der Habitatflächen,

-      Minimierung von Beeinträchtigungen, die durch Uferverbau (Hochwasserschutz, -schadensbeseitigung) entstehen können,

-      (in Bezug auf das Bachneunauge) Sicherung der Bachneunaugenhabitate durch zulassen der natürlichen Gewässerdynamik, soweit dieses mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes vereinbar ist.

Insbesondere in Bezug auf das Bachneunauge können sich durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen durch die Beräumung des sandig-kiesingen bis feinsandig-schlammigem Substrat ergeben. Gerade durch die vorgesehene Verfestigung der Bachsohle kann das Habitat des Bachneunauges nachhaltig geschädigt werden.

In Bezug auf den Fischotter sowie Biber ergeben sich darüber hinaus Beeinträchtigungen durch die vorgesehene geringe Aufweitung des Durchlasses innerhalb des Brückenwerkes (2,86 m). Hier wäre ein weitaus größerer Durchlass vorzusehen, der eine Trockenberme beinhaltet und eine ungestörte Migration ermöglicht.

Um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets zu gewährleisten, schlagen wir folgende Maßnahmen bzw. Planungen vor:

-      Planung eines größeren Durchlasses unter dem Brückenbauwerk,

-      Verzicht auf Sohlbefestigung und Eingriffe unterhalb des Brückenbauwerks im Bereich der Einmündung in den Mühlbach (wegen Zulassung der Eigendynamik und zur Vermeidung von Störreizen des an dem Mühlbach gelegenen Biberbaus),

-      Verzicht auf Sohlbefestigung außerhalb des Brückenbauwerks,

-      Sicherung der Baugrube durch entsprechende Schutzzäune (Vermeidung einer Fallenstellung),

-      keine Sohlberäumung innerhalb der Laichzeit des Bachneunauges (Gewässertemperaturen ab 9 Grad C)

-      Verzicht auf Baustelleneinrichtung auf unbefestigten und nichtversiegelten Flächen (da Straße vollgesperrt wird, wäre hier die Baustelleneinrichtung problemlos auf der Straße möglich),

-      Verbleib der Gehölze, deren Rodung unvermeidbar ist, als Totholz innerhalb des Schutzgebiets (entsprechend dem Map weist das Schutzgebiet einen geringen Teil an Totholz auf)

-      Begleitung des Vorhabens durch eine ökologische Baubegleitung (gerade im Hinblick auf die Arten Biber und Bachneunauge)

Alle übrigen vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen (außer die betreffend der Einmündung in den Mühlbach) werden mitgetragen.

Wir bitten höflich um Unterrichtung über Abschluss und Ergebnis des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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