Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Das Verfahren dient der Aufstellung von Neugestaltungsgrundsätzen gem. §38 FlurbG. Mit Blick auf das agrarisch geprägte Vorhabengebiet, das anliegende FFH-Gebiet „Brosen, Glesien, Tannenwald“ sowie die angestrebte Zustandsverbesserung des Lindenthaler Wassers, möchten wir folgende Vorschläge einbringen:
- Einplanen von Entwicklungsmaßnahmen zur Vernetzung von (Klein-) Biotopen, sog. „Trittsteine“ (dient v. a. randlichen Strukturen zwischen landwirtschaftlichen Flächen, Wald- und Grünlandbereichen sowie Wohnbebauung)
- für den effektiven Schutz des FFH-Gebietes (besonders gegenüber zukünftigen Bauprojekten u. ä.) ist perspektivisch eine Artkartierung, besonders in den Randbereichen, zu besorgen
- die geplante naturnahe Ausführung des Gewässerbettes des Lindenthaler Wassers zur Erreichung der Zielvorgaben der WRRL wird begrüßt; hier ist besonders auf die langfristige Sicherung abzustellen, d. h. durch den Erwerb der angrenzenden Flächen oder strenge Pachtungsvorgaben die natürliche Entwicklung und Selbstreinigungsfähigkeit des Fließgewässers sicherzustellen
- soweit möglich, sind für das betroffene FFH-Gebiet die Interessen des Naturschutzes, der Naherholung und der Forstwirtschaft so detailliert wie möglich abzuwägen und festzuhalten; wir empfehlen eine Priorisierung nachhaltiger Nutzung, die auch streng geschützte und damit vor forstlichen Eingriffen gesicherte Kernbereiche umfasst, um die Entwicklung eines Alt-Waldes zu fördern
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
