Sehr geehrte Frau Bergmann, sehr geehrte Frau Günther,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage betr. Unterstützung der Erarbeitung des INSEK Lauter-Bernsbach und die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Stellungnahme
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und weiteren Partnern 40 Indikatoren für eine nachhaltige Stadtentwicklung erarbeitet (Indikatorenset „Zukunftsfähige Kommune“ / DUH). Diese Indikatoren stellen die Handlungsfelder für die Entwicklung einer „zukunftsfähigen Kommune“ dar, sind aber auch Instrumente, mit deren Hilfe die Fortschritte in dieser Hinsicht abgelesen werden können. Die Indikatoren zeigen Handlungsfelder auf, auf denen gearbeitet werden muss. Was hier getan werden kann, ergibt sich aus der alltäglichen Arbeit und den Problemen, die von der kommunalen Verwaltung immer wieder zu lösen sind, beispielsweise Unterhaltung, Sanierung und gegebenenfalls Neubau von Straßen, Genehmigung von Bauvorhaben, Planung von Wohnungsbaugebieten oder Gewerbestandorten. Dabei besteht die Aufgabe, die Umwelt so wenig, wie möglich zu belasten und so wenig wie möglich Flächen und Ressourcen zu verbrauchen. Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Stadt ist es insbesondere notwendig, örtliche Akteure in Vereinen und Organisationen, aber auch engagierte Bürger und Gewerbetreibende einzubeziehen und Bürgerschaftliches Engagement zu fördern. So kann sich ein lebenswerter und zukunftsfähiger Ort entwickeln.
Für uns als Verein für Umwelt- und Naturschutz spielt natürlich die Leitkategorie „Umweltqualität und Ressourceneffizienz“ die größte Rolle, obwohl auch positive Entwicklungen in der Wirtschaft, bei sozialer Gerechtigkeit und beim Wohlbefinden der Einwohner positive Einflüsse auf den Umweltzustand haben.
Beispielhaft nun einige Punkte, die in Bezug auf eine umweltfreundliche Ortsentwicklung zu bedenken sind:
- Geschützte Natur: Hier geht es nicht nur um Gebiete, die per Verordnung unter Schutz gestellt sind, wie FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete oder FNDs. Auch nach § 21 SächsNatSchG und § 30 BNatSchG per Gesetz geschützte Gebiete wie z.B. Trockenmauern, Streuobstwiesen und Teiche sind hier gemeint, ebenso Landschaftselemente wie z.B. Einzelbäume, Feldgehölze und Hecken. Es ist dafür zu sorgen, dass solche Natur-Schutzgebiete und Landschaftselemente erhalten bleiben und nicht durch in der Nähe geplante Bauwerke und Straßen oder die Veränderung einer Nutzung beeinträchtigt oder gefährdet werden.
- Flächenverbrauch: Es ist darauf zu achten, dass bei Planungen von Wohnstandorten und Gewerbeflächen zuerst innerörtliche Brachen und ungenutzter Bestand bebaut und genutzt wird und so das Siedlungsgebiet verdichtet wird. Durch den Verzicht auf die Neuanlage auf der “grünen Wiese” können ebenso Verkehrsflächen für deren Erschließung eingespart werden, was wiederum auch die städtischen Finanzen schont . Die vorhandene Infrastruktur kann effektiver genutzt werden und auf Dauer auch besser erhalten werden. Der irreversible Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Flächen und Naturbereichen muss beendet werden, wenn unsere Lebensgrundlagen erhalten werden sollen.
- Qualität der Fließgewässer: Fließgewässer 2. Ordnung werden durch die Stadt unterhalten. Es ist für eine gute ökologische Struktur und eine möglichst geringe Belastung durch Schadstoffe aus Landwirtschaft, Wirtschaft und Haushalten zu sorgen. Dabei ist Einfluss auf die Einleitenden zu nehmen und mindestens für Sichtkontrollen zu sorgen. Ein technischer Ausbau der Gewässer ist, wo es möglich ist, zu vermeiden.
- Niedriger Energieeinsatz: Hier kann vor allem in kommunalen Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Bauhof und Rathaus mit geeigneten Maßnahmen Energie verschiedenster Art eingespart werden und damit auch Kosten. Durch energiesparende Technik z.B. auch bei der Straßenbeleuchtung können große Einsparpotentiale erschlossen werden. Es ist aber auch zu überlegen, ob manche Energieverbraucher überhaupt nötig sind.
- Umwelt- und ressourcenschonende Energieerzeugung: Zur Energieversorgung kommunaler Einrichtungen könnte auf diesen Gebäuden thermische und Photovoltaikanlagen errichtet werden. Auch Kraft- Wärmekopplung oder Wärmepumpen sind gute Möglichkeiten zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung.
- Verkehrsmittel: Die Verbesserung der ÖPNV ist nach Möglichkeit von der Stadt zu fördern und zu unterstützen. Ebenso muss der Bau von Radwegen unterstützt und wo möglich, selbst betrieben werden. Ein gut entwickelter ÖPNV verbessert die Lebensbedingungen der Bürger und wirkt sich auf viele andere Bereiche positiv aus.
- Straßen: Viele Nebenstraßen können verkehrsberuhigt werden. Bei einer Sanierung sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die das auch deutlich machen (Verringerung der Straßenbreite, Begrünung, Parkplätze u.ä.). Beim Problem B 101 sollte man akzeptieren, dass es in absehbarer Zeit keine andere Lösung in Form einer Ortsumgehung geben wird und bürgerfreundliche Lösungen suchen. Hier sind weitere Querungshilfen nötig. Auch sollte es, wo es möglich ist, Begrünungen des Randbereichs derTrasse geben.
- Bäume und Gehölze in der Stadt: Gehölze, besonders Bäume sind nicht nur für das Klima, die Sauerstoffversorgung, Staubbindung, Lärmminderung usw. gut, sondern helfen auch, dass Straßen und Plätze in der Stadt als Lebensraum und nicht als Verkehrsraum erlebt werden können. Bäume sind ein wesentlicher Faktor für eine hohe Lebensqualität im Ort.
Deshalb sollten bei Sanierungen von Straßen und Plätzen oder an geeigneten Stellen so viel wie möglich Gehölze gepflanzt werden. Hier sollten auch die Bürger angeregt werden, Patenschaften zu übernehmen oder Bäume zu sponsern.
Der BUND Schwarzenberg hat im Moment keine konkreten Planungen für das Stadtgebiet Lauter-Bernsbach. Wenn seitens der Stadt Flächen bereitgestellt werden können, wäre z.B.die Anlage von Feldhecken vorstellbar.
Klaus Richter
Vors. BUND Schwarzenberg
