Stellungnahme zum Neuerlass RL WuF/2020 - Verbändeanhörung

08. Mai 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie unsere Stellungnahme zum o. g. Vorhaben.
Vorab erlauben wir uns anzumerken, dass in der Kürze der Zeit (Eingang des Schreibens mit der Bitte um Stellungnahme am Nachmittag des 28. Aprils mit Ergänzungen am 30. April also unmittelbar vor einem gesetzlichen Feiertag) in einem ehrenamtlich strukturierten Verband nur schwerlich eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten ist.

Dennoch nehmen wir hier zu einzelnen Punkten wie folgt Stellung:

Grundsätzlich sollten mit öffentlichen Mitteln nur Maßnahmen gefördert werden, die einen deutlichen Zusatznutzen haben; insofern begrüßen wir die geplante Änderung der o. g. Richtlinie.
Nach unserem Eindruck kann diese Änderung dazu führen, dass in Zukunft ein erheblich viel „natürlicherer“ Wald entstehen kann, der gegenüber den vielfachen Stressfaktoren, denen der Wald heute ausgesetzt ist, wie Klimaerwärmung, Trockenstress, Schädlingsbefall, etc. deutlich besser gerüstet ist.

In diesem Zusammenhang bitten wir zu berücksichtigen, dass neben der „standortgerechten“ Auswahl der Baumarten immer auch die Frage der Klimaanpassung (Punkt 3.1) dringend berücksichtigt werden muss. Es ist mit steigenden Temperaturen im Durchschnitt, aber auch mit insgesamt höheren Temperaturen absolut, einer starken Veränderung des Niederschlagsgeschehens mit zunehmenden Starkregenereignissen aber auch lang anhaltenden Trockenperioden, einer höheren Verdunstungsrate und verstärkter Sonneneinstrahlung zu rechnen. Diesen klimatischen Bedingungen muss ein „neuer Wald“ trotzen können. Ggf. könnte also in der Abwägung einer Anpflanzung die Klimawandel-Resilienz ggü. der Standortgerechtigkeit gar eine wichtigere Rolle spielen.

Die Fokussierung der RL auf die Entwicklung eines Laub-/Mischwaldes ist nachvollziehbar und sollte im Ergebnis evaluiert werden, sofern „Standortgerechtigkeit“ keinen reinen Laub-/Mischwald erfordert. Auf größerer Ebene ist das Anliegen, mehr Laubwald(inseln) zu schaffen vor dem Hintergrund, dass mit einer FRL nur zusätzliche Leistungen gefördert werden sollen, absolut unterstützenswert.

Der BUND Sachsen fordert, dass verbindlich entlang von Gewässern und in Quellbereichen mit einer Mindestbreite von zehn Metern nur Laubbaumarten und insbesondere Arten der Weichholzaue förderfähig sind. Die Pflanzung von Nadelhölzern darf aufgrund der möglichen Versauerung des Bodens sowie zur Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung nicht gefördert werden.

Wir begrüßen die Anforderung, dass im Punkt 3.5 „Flächenvorbereitung“ die ganzflächige Kulturvorbereitung der Flächen nun ein Förderausschlusskriterium ist. Die maschinelle Bearbeitung auf „Teilen der Fläche“ ist jedoch eine sehr vage Aussage, die beispielsweise mit einer (geringen) Prozentzahl unterlegt werden sollte. Oder aber es sollten sogenannte Pflegelinien mit einem verbindlichen Abstand vorgeschrieben werden.

Weiterhin fordert der BUND Sachsen, dass insbesondere Hordengatter über die Förderrichtlinie besonders gefördert werden sollen. Hordengatter sind im Gegensatz zu Knotengitterzäune unbedenklich für Waldtiere, wie beispielsweise für die Europäische Wildkatze, aber auch Füchse. Beim Übersprung der Knotengitterzäune können die Tiere mit ihren Krallen hängen bleiben und verenden dann meist elendig. Oftmals werden die Zäune nicht freigeschnitten und nicht ausreichend kontrolliert, sodass viele Zäune nach nur wenigen Jahren nicht mehr korrekt aufgestellt sind und ebenfalls zur Todesfalle werden. Hier müsste eine Kontroll- und Instandhaltungspflicht verbindlich werden.
Die Förderung von Hordengattern (die zumeist aus Nadelhölzern gebaut werden) würde den (Nadelholz-)markt entspannen. So könnten derzeit angedachte Alternativen , um den Holzmarkt zu entlasten, wie beispielsweise das überschüssige Holz zu verbrennen, zumindest weniger wahrscheinlich machen.
Hordengatter können auch nach Jahren der Kulturpflege einfach sich selbst überlassen werden und sind zugleich auch Totholz im Wald. Zu Gunsten des Natur- und Tierschutzes sollte die Förderung von Hordengattern gesondert aufgenommen werden.

Bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln fordert der BUND Sachsen ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln im Wald und vor allem keine Förderung von Pflanzenschutzmittel auch keine „Vorausflugspritzung“ bereits befallener Holzpolter. Das Besprühen von Holzpoltern als letzte Möglichkeit ist nur dann sinnvoll, wenn in der Nähe des Polters noch gesunde Fichtenbestände stehen. Da die Fichte in den meisten Teilen Sachsens standortfremd ist und bedingt durch Trockenheit, Sturmereignisse und Borkenkäferkalamitäten kaum noch gesunde Fichtenbestände vorhanden sind, kann und sollte die Förderung von Pflanzenschutzmitteln eingestellt werden. Zudem sind die Alternativen, wie die Lagerung außerhalb des Waldes, das Schälen des Holzes sowie die sofortige Abfuhr in dieser Ausnahmeregion detailliert zu prüfen. Das Pflanzenschutzmittel Karate ist ein Pyrethroid und auch für Säugetiere hochtoxisch. Das Besprühen von Holzpoltern in Gebieten, wo die Europäische Wildkatze nachgewiesen worden ist, ist ebenfalls zu unterlassen, da ein Verstoß nach §44 BNatschG (1) vorliegt. Die Europäische Wildkatze nutzt Holzpolter in der Aufzuchtzeit als Geheckplatz. Das Besprühen von Holzpoltern könnte die Jungtiere stark schädigen und töten. Die Europäische Wildkatze ist im Raum Leipzig, Dübener Heide, Vogtland, Werdauer Wald und Zwickau beheimatet.

Aufgrund der angespannten Situation im Wald bedingt durch Dürre, Waldbrandgefahr, Klimawandel, Sturmereignisse und Kalamitäten haben private Waldbesitzer*innen derzeit eine schwere Aufgabe, den Wald fachgerecht zu bewirtschaften. Der Wald ist unerlässlich mit seiner Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion für alle Menschen und insbesondere der wichtigste CO²-Speicher in Zeiten des Klimawandels. Um die Situation für private Waldbesitzer*innen in der jetzigen Zeit zu entspannen und den Wald zu würdigen, würde der BUND Sachsen eine sogenannte CO²-Bindungsprämie pro ha/Wald begrüßen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass wir die Überarbeitung dieser Förderrichtlinie nur als einen Einstieg in eine ökologischere Waldbewirtschaftung sehen. Die gleichen Maßgaben müssen natürlich auch für den Staatsbetrieb Sachsenforst gelten. Hier eigentlich noch deutlich strenger im Sinne einer noch stärkeren Ausrichtung auf den Verzicht von „Schutzmitteln“ und der Fokussierung auf einen „Wirtschafts“wald. Der Sachsenforst hat hier eine Vorbildrolle für alle privaten Waldbesitzer aber natürlich auch für kommunale und kirchliche Waldbesitzer. Bezüglich der im Koalitionsvertrag durch die Koalitionspartner angekündigten Waldmehrung muss genau die hier im Grundsatz ersichtliche Maxime ebenso gelten.

 

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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