Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss „Berzdorfer See“ vom 15. Februar 2002 (Gz.: DD42-0522/225), zuletzt geändert durch Planänderungsbescheid vom 11. April 2019 (Gz.: DD42-0522/225/115)

11. Mai 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung. 

 

Es wird begrüßt, dass ein temporäres Brutfloß im Berzdorfer See als Ersatzlebensstätte für Lachmöwen geschaffen werden soll. Auch in Bezug auf die konkrete bauliche Ausgestaltung des Pontons haben wir keine großen Bedenken.

 

Es wird jedoch abgelehnt, dass dieses nur für ein Jahr und damit nicht bis zur Errichtung einer dauerhaften aufgeschütteten Brutstätte, die im Zuge der Baumaßnahme „Herstellung von Wellenbrechern am Berzdorfer See“ entstehen soll, unterhalten wird.

Von der LMBV wird nicht dargelegt, aus welchen konkreten Gründen sich ergibt, dass diese nur für die kurze Zeit, für welche die eigentliche technische Anlage (Flutungsponton) noch ihre Funktion als Brutstätte erfüllt hätte, verpflichtet ist eine temporäre Brutstätte zu errichten.

Nach dem von der LMBV zitierten Urteil des OVG Lüneburg vom 31. Juli 2018 kommt es bei der weiteren Erfüllung der ökologischen Funktion einer Maßnahme gerade auf den Einzelfall an, sodass die pauschale Annahme des Vorliegens eines kürzeren Zeitrahmens unzureichend ist.

Besagtem Urteil zufolge wäre auch „eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens“ (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2018, -7 KS 17/16-, Rn. 317) erforderlich. Vorliegend wurden jedoch seitens der LMBV überhaupt keine Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung des Lachmöwenbestands bei Nichtdurchführung, beziehungsweise nur verkürzter Durchführung, der Maßnahme, der Bereitstellung eines neuen Pontons für nur ein Jahr, gemacht.

Es ist durchaus möglich, dass die Lachmöwenpopulation, die sich seit einigen Jahren zum Brüten auf besagtem Ponton aufhält, bei Entfernung des geplanten neuen Pontons nach einem Jahr, keinen geeigneten Nistplatz in der näheren Umgebung des Berzdorfers Sees findet und dadurch eine örtliche Verschiebung oder sogar eine Verringerung der Lachmöwenpopulation eintritt. Auch ist nicht unwahrscheinlich, dass sich die Population dann nicht auf der für 2023 geplanten aufgeschütteten Brutstätte neu ansiedeln wird.

Infolgedessen wird durch eine verkürzte Unterhaltung des geplanten Pontons die ökologische Funktion der Maßnahme, eine dauerhafte Fortpflanzungsstätte zu errichten, nicht erfüllt.

In der vorliegenden Situation sind nur ein paar weitere Jahre der Bereitstellung des Pontons notwendig, um die Funktion zu sichern, da die aufgeschüttete Brutstätte laut Planung bereits im Jahre 2023 geschaffen werden kann.

Zudem garantiert der Hersteller des Pontons nach Angaben der LMBV eine Haltbarkeit von 25 Jahren. Insofern erschließt sich nicht, warum das Ponton, wenn es bereits hergestellt und an den geplanten Ort gebracht wurde, nach einem Jahr schon wieder entfernt werden soll. Der LMBV ist durchaus zuzumuten den neuen Ponton auch bis zur vollständigen Errichtung der aufgeschütteten Brutstätte zu überwachen und zu unterhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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