Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben Kiessandtagebau Hirschfeld/Wolfshain der Firma Schotter- und Kies Union GmbH & Co. KG Planergänzung zur Aufhebung des Vorbehalts gem. § 74 Abs. 3 VwVfG

16. Oktober 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

 

Der Aufhebung des Vorbehalts kann aufgrund offener Fragen nicht zugestimmt werden.

 

Im Umweltfachbeitrag haben sich unter dem Abschnitt zum Schutzgut Boden Unklarheiten ergeben. Dort ist aufgeführt, dass die bei der Abraumgewinnung anfallenden hochwertigen Böden in der Region zur Verbesserung von Standortverhältnissen eingesetzt werden. Unsere Fragen dazu:

  1. Erhält die Schotter- und Kies Union das Recht, die betroffenen Böden gewinnbringend zu verkaufen und wird ihr damit ein zusätzlicher Vorteil verschafft?
     
  2. Falls ja: Mit welcher Begründung wird dies gerechtfertigt? (Die Firma erhält bereits die entscheidenden Ressourcen für ihre Einnahmen. Ein zusätzlicher Gewinn durch den Verkauf von Boden, der vor der Auskiesung Gemeinwohlbelange i. S. ökologischer Funktionen sicherstellte, ist unangebracht. Der Boden ist, im öffentlichen Interesse, in diesem Falle kostenfrei für umweltfreundliche Vorhaben zur Verfügung zu stellen.)
     
  3. Gibt es genauere Pläne für den Einsatz des Bodens, also wo und zu welchen Zwecken er eingebracht werden soll?
     

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

Stellungnahme als PDF

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb