Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Der Rothenbach ist als naturnaher sommerkalter Bach gem. § 21 SächsNatSchG ein besonders geschütztes Biotop. Während der Bautätigkeit sind schadstoffhaltige Einleitungen sowie Sedimentaufwirbelungen maximal zu begrenzen. Die Durchgängigkeit als Fischpassage ist durch die UBB sicherzustellen. Die bau- und anlagebedingt beanspruchten Flächen werden vollumfänglich durch Rekultivierung und Aufforstung ausgeglichen. Der aufgefundene Orchideenstandort ist während der Bauzeit besonders zu schützen.
Dem Vorhaben wird unter Beachtung folgender Hinweise zugestimmt.
Aufgrund der Erneuerung des Brückenbauwerkes werden die Nistkästen der besonders geschützten Wasseramsel entfernt und nach Bauabschluss in Form von Nistnischen wieder zur Verfügung gestellt. Da die Wasseramsel ganzjährig anwesend ist und ihre Brutzeit von März bis Juli erfolgt, ist durch die UBB unbedingt sicherzustellen, dass zur Zeit der Nestentfernung weder Gelege noch Jungtiere betroffen sind.
Der streng geschützten und in Anhang IV der FFH-RL aufgeführten Haselmaus werden auf 400 m2 20 Kunstnester zur Verfügung gestellt. Diese werden zur Paarungszeit zwischen April und September ausgebracht und kontrolliert. Da Haselmäuse Baumhöhlen bevorzugen und auf Gehölznähe angewiesen sind, ist bei der Ausbringung unbedingt auf dichten Pflanzenbewuchs zu achten. Ihre aktive Phase verbringen Haselmäuse in Baumkronen und Sträuchern, um abwechslungsreiche Nahrung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
