Sehr geehrte Frau Hesse,
sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. und die Regionalgruppe Leipzig be-danken sich für die Beteiligung im o.g. Verfahren und geben hierzu folgende Stellungnahme ab:
Der geplante Neuaufschluss von Abbaustätten mineralischer Rohstoffe in Kleinliebenau wird abgelehnt. Dies betrifft vorwiegend den Aufschluss des geplanten Abbaufeldes Kleinliebenau/Ost.
Begründung:
Der Vorhabenträger plant den Aufschluss von zwei Abbaufeldern und die Flä-cheninanspruchnahme von ca. 29 ha nahe des Auwaldes am Rande der Ort-schaft Kleinliebenau. In der Vergangenheit sind dort schon in mehreren Tage-bauen Kiessande gefördert worden und eine Reihe von Restlöchern/Seen ent-standen (Fläche mit einer Größe von ungefähr 45 ha). Die hier neu beantrag-ten Kiestagebaue stellen keine Erweiterung, sondern einen Neuaufschluss von Abbaustätten zum Zwecke der Kiessandförderung dar. Insgesamt soll die Bergwerksfläche (Kleinliebenau /Alt und Kleinliebnau Ost) 83,35 ha betragen, wobei die Flächenangaben in den Planunterlagen variieren. Der Abbau der hier neu beantragten Tagebaue ist bis zum Jahr 2027 geplant, anschließend sollen in nur 2 Jahren die Restlöcher zu Landschaftsseen umgestaltet werden.
1. Regionalplanung
Bei dem Vorhabengebiet handelt es sich laut Karte 8 des Regionalplans West-sachsen 2008 um Verbindungsflächen für die Ausweisung eines ökologischen Verbundsystems. Dies wird in den Planunterlagen nicht erwähnt und fehlt in den Angaben zu den Vorgaben der Regionalplanung. Angesichts dieser feh-lenden Ermittlung der raumordnerischen Belange, fehlt es an einer angemes-senen Grundlage für die fehlerfreie Abwägung gegenseitiger Interessen, da hier die für den Planfeststellungsbeschluss maßgeblichen Belange nicht richtig ermittelt worden sind. Im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (Grenze Abbaufeld Ost) befindet sich ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft, wel-ches die Kernflächen des ökologischen Verbundsystems darstellt. Das ökolo-gische Verbundsystem ist für die Bewertung des geplanten Vorhabens von besonderer Bedeutung, da hierdurch ein Austausch der biologischen Vielfalt zwischen verschiedenen Biotopen gewährleistet werden soll. Berücksichtigt man, dass potenziell durch das Vorhaben Tierarten bei ihrer Wanderung ge-stört werden können, ist die regionalplanerische Ausweisung eines ökologi-schen Verbundsystems besonders bedeutsam (dazu speziell Punkt 5).
2. Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Schkeuditz wird das geplante Vorhabenfeld Ost als Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Im nördlichen Teil des geplanten Abbaufeldes Ost sind Flächen für Wald und Grünflächen ausgewiesen. Das geplante Vorhaben (Abbau von mineralischen Rohstoffen) entspricht somit nicht den Festlegungen des Flächennutzungsplans und steht im Gegensatz zu der Bauleitplanung. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die geplanten Flächen für den Abbau nicht vollständig im Eigentum des Vorhabenträgers befinden und auch nicht vollständig durch schuldrechtliche Verhältnisse zur Verfügung stehen.
3. Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts
Im direkt angrenzenden Gebiet befindet sich der Leipziger/Schkeuditzer Au-wald – ein in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt nicht zu unterschätzen-des Gebiet, vor allem aufgrund seiner vielfältigen naturnahen Gegebenheiten und seiner vielfältigen biologischen Artenvielfalt. Als natürlicher Auwald ist das Gebiet sehr von den Wasserverhältnissen abhängig, die durch den flurnahen Grundwasserstand und durch die Wassermenge der Fließgewässer bestimmt werden. Durch den beabsichtigten Aufschluss neuer Tagebauen und durch die bereits entstandenen Tagebauseen in Altliebenau werden der Wasserkreislauf und die hydrologischen Bedingungen in dem Gebiet nachhaltig verändert.
Das Grundwasser strömt im Untersuchungsgebiet von Süden nach Norden (in Richtung Auwald). Durch das geplante Vorhaben wird sich der Anstrom von Grundwasser in Richtung Auwald senken, weil sich der neu verbleibende See (Abbaufeld Ost) sich voraussichtlich bis 75% aus dem Grundwasser speisen wird. Zugleich wird die Grundwassermenge durch Verdunstung an der Ober-fläche des neu entstehenden Sees (Abbaufeld Ost) reduziert. Damit ist eine Beeinträchtigung der Aue zu erwarten, die sensibel auf Veränderungen des Grundwasserdargebots reagiert. Dies betrifft vor allem die nordöstlich des ge-planten Abbaufeldes Ost gelegenen Auwald-Bereiche. Die Veränderungen sind entgegen den Planunterlagen auch nicht nur im Rahmen der jährlichen Schwankungsbereich des Grundwassers zu erwarten, sondern verändern die Grundwassersituation dauerhaft, da die Seen dauerhaft verbleiben und somit auch die hydrologischen Bedingungen dauerhaft prägen.
