Sehr geehrter Herr Lange,
wir bedanken uns für die Veröffentlichung der Planungsunterlagen und nehmen wie folgt Stellung:
Wir begrüßen die Überlegungen, eine Verbindung für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer zwischen der Oberen Johannisbergstraße und der Winterkehle zu schaffen.
Dabei sind unbedingt auch Fußgänger zu berücksichtigen, die diesen Weg sicherlich ebenfalls nutzen werden. Dies ist in der Bemessung der Wegbreite zu berücksichtigen, insbesondere da bei einer Bauweise als Steg keine Ausweichmöglichkeiten bestehen. Eine risikofreie Begegnung zweier Radfahrender (auch mit Anhänger) bzw. von Radfahrenden und Fußgängern muss jederzeit möglich sein. Angesichts der ausgeprägten Steigung muss zudem ausreichend Platz für schiebende Radfahrer gegeben sein.
Die dargestellten Varianten sind nur bedingt vergleichbar, da sie sich nicht nur in der Streckenführung sondern zugleich in der Bauweise und damit auch in der Flächeninanspruchnahme unterscheiden. Für jede der vorgestellten Streckenvarianten sollte zugleich Dammbauweise und Stegbauweise untersucht werden. Nur so ist ein substanzieller Vergleich zwischen Bauweisen und Streckenführungen möglich.
Leider wurde versäumt, die Planzeichnung mit einer Legende zu versehen.
Eine Aussage zum Schutzstatus der Fläche (Denkmalschutz, Naturschutz) liegt ebenso wenig wie eine Biotopkartierung vor. Für eine Beurteilung der Planung sind dies aber essentielle Grundlagen.
Aufgrund dieser wenig aussagekräftigen Datengrundlage können wir eine endgültige Entscheidung für eine der Varianten noch nicht fällen. In der Streckenführung ist die Variante mit möglichst geringem Eingriff in die wertvolle Biotopstruktur, in der Bauweise die Variante mit geringster Flächeninanspruchnahme (auch baubedingt) vorzuziehen. Grundsätzlich ist die Maßnahme aus unserer Sicht aber nur vertretbar, wenn der Eingriff in unmittelbarer Umgebung vollständig ausgeglichen werden kann.
Bei dem überplanten Grundstück handelt es sich um einen alten Park, der zur Zeit nicht genutzt wird und öffentlich nicht betretbar ist. Insofern handelt es sich quasi um ein „Prozessnaturschutzgebiet“ von hohem Wert für störungsgefährdete Arten. Durch die Wegeverbindung, besonders insoweit der Weg in Dammlage gebaut wird, wird das Grundstück zugänglich gemacht. Eine öffentliche Nutzung des Grundstücks ist aber aus Gründen des Natur- und Artenschutzes nicht erstrebenswert. Daher wäre eine durchgängige Stegbauweise sinnvoll.
Durch den geplanten Weg muss eine nicht unerhebliche Höhendifferenz bewältigt werden, was zu starken Steigungen / Gefälle führt. Wäre es nicht sinnvoller, diese Neigung gleichmäßig auf den gesamten Wegeverlauf zu verteilen statt, wie bislang vorgesehen, sehr starke Gefälle mit weniger starkem Gefälle abzuwechseln?
Zur Bestimmung des Eingriffes ist außer der Kartierung der Biotope und Feststellung evtl. gesetzlich geschützter Biotope auch eine Erfassung von Vögeln, Fledermäusen sowie Totholz bewohnenden Tierarten notwendig. Da damit zu rechnen ist, dass die baubedingte Flächeninanspruchnahme (Baufeld) wesentlich größer als die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme ist, ist diese eindeutig festzulegen und zu berücksichtigen.
Ausgleichsmaßnahmen müssen im Umfeld der Maßnahme realisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Heyduck
Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land, B.U.N.D. e.V.
