BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Schleusenkanal Zwenkau-Cospuden

27. Februar 2018 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Stellungnahmen

Das Vorhaben wird in seiner beantragten Form weiterhin abgelehnt. Die Einwendungen durch Stellungnahme vom 9.8.2016 werden aufrechterhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren  und für die Übermittlung der Unterlagen und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird in seiner beantragten Form weiterhin abgelehnt. Die Einwendungen durch Stellungnahme vom 9.8.2016 werden aufrechterhal-ten.
Begründung:
Die Landesdirektion Sachsen hat nunmehr ein Gutachten der LMBV zu den Aus-wirkungen der Erweiterung der Fahrgastschifffahrt auf die Südspitze des Cospu-dener Sees übermittelt. Hintergrund ist das Verfahren über die Genehmigung des sog. Harthkanals.
Zunächst möchten wir auf unsere Stellungnahme vom 9.8.2016 aufmerksam machen. Wir hatten darin u.a. geltend gemacht, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Bis zum heutigen Tage haben wir dazu eine Rückmeldung oder anderweitige Auseinandersetzung mit unseren Einwendungen erhalten. Dies ist umso mehr fragwürdig, weil mit dem Bau bzw. der Errichtung und der Herstellung der Standsicherheit bereits lange vor unserer Beteiligung (Beteiligung im Jahr 2016) begonnen wurde und ein vorzeiti-ger Beginn zugelassen wurde. Des Weiteren sind bereits mit Beginn der Bauarbei-ten Tatsachen geschaffen worden, die eine Beteiligung teilweise obsolet erschei-nen lassen, weil eine Ergebnisoffenheit nicht mehr gegeben ist.
Erheblichen Bedenken bestehen schon gegenüber der Planrechtfertigung. Hin-sichtlich der Planrechtfertigung wurde vorwiegend auf die Notwendigkeit aus Gründen des Hochwasserschutzes verwiesen (Abfluss Überschusswasser). Auch unter Berücksichtigung des nunmehr vorgelegten Gutachtens wird jedoch deut-lich, dass die Planrechtfertigung überwiegend nicht im Schutz vor Hochwasser steht, sondern in einer touristischen Nutzung einer Gewässerverbindung bestehen soll. Vorrangiges Ziel der Planung ist somit nicht der Hochwasserschutz, sondern eine touristisch nutzbare Gewässerverbindung. Dies sollte auch dementsprechend kommuniziert werden. Der Umstand ist auch nicht unwesentlich, da das Ziel der Planung gerade nicht offensichtlich - wie der Hochwasserschutz - im übergeord-neten öffentlichen Interesse steht. Zudem muss hinterfragt werden, ob eine schiffbare Gewässerverbindung für die nunmehr vorgesehenen Nutzung von vier Fahrgastschiffen und die mit der Herstellung der Verbindung verbundenen Kosten (Herstellung und Betrieb des Schleusenbauwerks etc.) in einem Verhältnis zu dem verfolgten Nutzen stehen. Wir fordern daher die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse für das Vorhaben (unter Berücksichtigung der Nutzung des Hart-hkanals durch vier Fahrgastschiffe). Unsererseits wird ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis bezweifelt, den Nachweis hat der Vorhabenträger zu erbringen.
Die Gewässerverbindung Harthkanal steht im engen Zusammenhang zum aktuell laufenden Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung des Zwenkauer Sees. Hierzu ist festzustellen, dass der übermittelte Entwurf der LDS eine umfangreiche Befahrbarkeit des Zwenkauer Sees mit Wasserfahrzeugen aller Art vorsieht. Ent-gegen allen Ergebnissen von Bürgerumfragen und der Absichtserklärungen der politischen Akteure (Charta Leipziger Neuseenland 2030) wird damit vor allem die umfangreiche Motorbootnutzung mit Verbrennungsmotoren ermöglicht. In dem Gutachten zum Harthkanal wird jedoch davon ausgegangen, dass nur Fahrgast-schiffe die Gewässerverbindung benutzen (Büro Knobloch 2018, S. 9). Fraglich ist bereits, ob eine solche Einengung der Nutzer realistisch ist und auch zukünftig keine Erweiterung erfahren wird. Es erscheint wenig realistisch, dass nur Fahr-gastschiffe die Gewässerverbindung nutzen werden, wenn von der Befahrung des Zwenkauer Sees mit sämtlichen Wasserfahrzeugen ausgegangen wird und dieser nur über den Cospudener See erreichbar ist. Zudem wirbt der Vorhaben-träger öffentlich mit der Nutzung des Harthkanals durch andere als die angespro-chenen vier Fahrgastschiffe („Mit der schiffbaren Verbindung durch den Harthka-nal als Schlüsselprojekt des Touristischen Gewässerverbundes im Leipziger Neuseenland wird ein Segelrevier von knapp 15 km² erschlossen werden und Wassersportler und Freizeitkapitäne haben dann die Möglichkeit, per Boot bis in die Innenstadt und zum Lindenauer Hafen in Leipzig zu fahren (Kurs 1 des Was-sertouristischen Nutzungskonzeptes)“, vgl. neue-harth.leipzig.de/projekte/harthkanal/, abgerufen am 26.2.2018). Weiterhin geht das Gutachten zur Fertigstellungserklärung des Zwenkauer Sees auch nicht nur von einer Nutzung des Harthkanals durch Fahrgastschiffe, sondern auch durch die Freizeitschifferei aus (vgl. Zukunftsszenario, Gutachten der TU-Dresden 2017, S. 90). Das Gutachten geht von der Nutzung von 40 - 55 motorisierten Booten über den Harthkanal aus (als Worst-case). Der BUND fordert dementsprechend zu-nächst, dass per Nebenbestimmung die Nutzung des Harthkanals nur für vier Fahrgastschiffe zulässig ist. Jede weitere Erweiterung des Nutzungsberechtigten sollte ausgeschlossen werden. Einem schleichenden Prozess der sukzessiven Erweiterung der Nutzungsberechtigten ist auf jeden Fall durch entsprechende Festlegungen vorzubeugen.

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