Stellungnahme zum Vorhaben „B 107 n Südverbund Chemnitz“-Teilbereich Oberlichtenau

15. Oktober 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der BUND LV Sachsen e.V., Regionalgruppe Chemnitz bedankt sich für die Beteiligung an diesem Vorhaben und nimmt wie folgt Stellung:

 

Die angedachte Variante 4, hier als Vorzugsvariante deklariert, würde einen wertvollen naturschutzrelevanten Bereich in Anspruch nehmen.

 

Die vorgefundene Waldinsel mit angrenzendem Quellbereich und Teich stellt aus unserer Sicht ein wertvolles Biotop dar.

 

In der kurzen Zeit der Frist zur Stellungnahme konnten belastbare Informationen über einen Brutplatz des Rotmilans gewonnen werden. Ebenso muss von einem Vorkommen des Kammmolches ausgegangen werden. Im Gebiet wurde der Schwarzstorch bei der Futtersuche beobachtet.

 

Weiteren noch ungeprüften Hinweisen entsprechend, kommen im Gebiet weitere geschützte Lurcharten und Brutvögel vor. Ebenso wurde von geschützten Reptilien und Fledermausarten berichtet.

Diesen Hinweisen werden wir 2020 nachgehen und unsere Erkenntnisse nochmals zur Kenntnis geben.

 

Wegen oben genannter Artvorkommen und wegen dem an sich wertvollen Biotopkomplex ist die Variante 4 entschieden abzulehnen.

 

Die Varianten 1 und 4 zerstören eine vor Ort wichtige Gärtnerei, die von Kunden auch aus Chemnitz genutzt wird, da dies im Gebiet der einzige derartige Betrieb ist. Deshalb sprechen wir uns ebenfalls gegen die Variante 1 aus.

 

Grundsätzlich ist aus unserer Sicht bei dem realistisch zu erwartenden Verkehrsaufkommen der Ausbau der bestehenden Trassierung vorzuziehen. Der flächensparende Zubau einer planfreien Querung der Lichtenauer Hauptstraße ist möglich und ausreichend. Zur Anbindung der Ortslage können weitere bestehende Netzelemente mit einbezogen werden.

Für den Ausbau einer mehr als zweistreifigen planfreien Lösung lässt sich kein belastbarer verkehrlicher Nachweis darstellen.

 

Für den Trassenverlauf der Variante 5 können aus derzeitiger Sicht keine entgegenstehenden Artvorkommen oder betroffenen Biotope vorgebracht werden.

Deshalb ist die Variante 5 als Vorzugsvariante zu betrachten.

Eine am Bestand orientierte Variante ist zu entwickeln und in den Vergleich einzubeziehen.

 

Bei der weiteren Planung der Variante 5 ist an der Überquerung des Baches ein ausreichend dimensionierter Durchlass für alle Wildtierarten vorzusehen.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Bereich des Baches zu konzentrieren. Hier sollte an beiden Seiten des Baches extensives Grünland vorgesehen werden. Die Anlage weiterer Teiche  und Vernässungsbereiche wäre denkbar und wünschenswert. Im Falle von erforderlichem Ausgleich von Waldflächen soll die Waldinsel vergrößert werden.

 

Die Variantenplanung im Bereich Angerbach und Brettmühle kann allgemein nicht überzeugen bezüglich des abenteuerlichen Flächenverbrauchs. Eine Lösung auf der Basis der bestehenden Trassierung ist in diesem Abschnitt für alle Varianten zu bevorzugen.

Eine Belassung der alten Trasse von der Brettmühle bis zur Ortslage Oberlichtenau ohne Rückbau lehnen wir ab.

 

Mit verBUNDenen Grüßen

 

Reiner Amme
Sprecher für Stadtentwicklung, Verkehr und Energie der RG Chemnitz

 

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