Stellungnahme zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan "Wohngebiet Südhöhe Bautzen-Oberkaina" Vorentwurf

27. Februar 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:

 

Das Vorhaben ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

 

  • Angesichts des auch in der Region Bautzen sich weiter fortsetzenden Bevölkerungsrückganges – der jährliche Rückgang entspricht dem Vielfachen jener Bevölkerungszahl, für die im Vorhaben Wohnraum geschaffen werden soll - wird die Notwendigkeit zur Versiegelung weiterer Flächen nicht gesehen. Der gegenwärtig zu verzeichnende Wettbewerb zwischen den Kommunen um die schnellste und großzügigste Ausweisung von Eigenheimstandorten ist höchst unsinnig und wird keinesfalls den Erfordernissen einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung gerecht.
  • Es erschließt sich uns auch nicht, worin angesichts der geplanten dichten Bebauung (Kettenhäuser)  der Gewinn an Lebensqualität gegenüber Mehrfamilienwohnhäusern liegen soll, der den derart verschwenderischen Umgang mit der begrenzten Ressource Boden rechtfertigen würde.

 

  • Die ursprüngliche Nutzung der überplanten Fläche als Gärtnerei (zur regionalen Produktion von Lebensmitteln!) zeigt deutlich, dass es sich keineswegs um geringwertiges Land handelt. Die gegenwärtige extensive Nutzung ist also für die Bewertung der Fläche irrelevant.
  • Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht ersichtlich, wie der Vorhabenträger die Versiegelung dieser großen Fläche ausgleichen will. Der Verweis auf die Erhaltung des angrenzenden besonders geschützten Biotops ist sachlich nicht relevant, da im Gegenteil eher eine Beeinträchtigung durch dieses Wohngebiet zu befürchten ist.
  • Es ist auch nicht ersichtlich, wie im Rahmen des Vorhabens der Ersatz der durch das Grundstück reichenden Hecke bzw. des Baumbestandes geschehen soll. Auch durch die anstehende Beseitigung des – wahrscheinlich natürlichen Aufwuchses – wird es Beeinträchtigung des Naturhaushaltes geben (Wegfall der „Trittsteinfunktion“, der auszugleichen wäre. Ob dies tatsächlich geschehen soll, davon ist in der Beschreibung keine Rede.
  • Zusätzlich zu den oben aufgeführten Vorbehalten ist es angesichts der brandaktuellen, gesellschaftlich dringenden Frage, wie unsere Gesellschaft dem Klimawandel begegnet, geboten, neues Bauland nur noch für eine energieeffiziente Bauweise (Niedrigenergiehäuser) bereit zu stellen. Auch hinsichtlich einer energetischen Betrachtung sind Mehrfamilienhäuser deutlich effizienter. Außerdem ist es geboten, bei jedem Neubau die Dachflächen so auszurichten, dass ein Aufbau einer Fotovoltaikanlage möglich ist. Dies wird in der Vorhabensbeschreibung ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Letztlich kann von einem „durchgrünten“ Wohngebiet angesichts der vorliegenden Unterlagen keine Rede sein. Die im Plan angeführte Bepflanzung rechtfertigt nicht ansatzweise die Verwendung dieses Begriffes.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.

RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE

 

Volker Kurz        

 

Stellungnahme als PDF                                           

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