Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Das geplante Projekt beinhaltet die Errichtung eines Handels mit regionalen Lebensmitteln auf einer bisher für Intensivackerwirtschaft bereitgestellten Fläche.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Um Berücksichtigung der folgenden Hinweise zum Umfang der Umweltprüfung wird gebeten.
Begründung:
Der BUND befürwortet grundsätzlich die Bereitstellung und Vermarktung regionaler Produkte und damit die Stärkung ansässiger Lebensmittelproduzenten. Da sich das Vorhabengebiet auf einer Intensivackerfläche befindet, halten wir die Umnutzung zur Gewerbefläche aus artenschutzrechtlicher Sicht für unproblematisch.
Für die geplante Umweltprüfung schlagen wir eine bisher nicht erfolgte Grundwasserstandsprüfung sowie eine Einschätzung der Folgen aufgrund der geplanten Flächenversiegelung vor. Gerade bei der Neuversiegelung ist darauf zu achten, dass z. B. regenwasserdurchlässige Bodenplatten genutzt werden, wo dies möglich ist (Parkplätze). Weiterhin ist zur Kompensation vollversiegelter Flächen zu prüfen, welche Ausgleichsflächen entsiegelt werden können. Ggf. ist dies auch durch eine räumliche Ausweitung der bisher bestehenden Grünzäsuren machbar. Die wichtigsten Kriterien zur Flächenkompensation aus Sicht des Naturschutzes sind Qualität und Größe der Ausgleichsfläche sowie mögliche Verbindungen zu anderen Grünstrukturen (Trittsteinfunktion).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
