Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Das Plangebiet umfasst 2,83 ha und befindet sich auf dem rekultivierten Abschnitt des ehem. Werksteintagebaus Ottenhain. Ziel des B-Plans ist der Umbau zu einem Lager- und Recyclingplatz für nicht gefährliche Abfälle, um die Vorgaben gem. §§ 7, 8 KrWG zu realisieren. Die max. Lagerkapazität soll 7500 t nicht überschreiten.
Erbeten wurden Hinweise zu Umfang und Detaillierungsgrad der bevorstehenden Umweltprüfung, welche folgend nach Schutzgut sortiert, aufgeführt sind.
- Boden: Gefahr der Beeinträchtigung von Bodenschichten durch mechanischen Abtrag sowie Risiko der Schadstoffanreicherung durch Ausspülung aus Lagergut
- Wasser: Gefahr der Schadstoffauswaschung aus Lagergut durch Niederschlagswasser; Abschätzung möglicher Einschränkung der Versickerung von Niederschlagswasser durch (teil-)versiegelte Bodenfläche wegen Lagergut
- Luft: mögliche Schadstoffbelastung (v.a. durch Stäube); Einbeziehen der Vorbelastungen und Drift ins Umland
- Klima: Veränderung der relativen Luftfeuchte, da rekultivierte Fläche mit Vegetation von Abtrag/Überformung betroffen; mögliche Beeinträchtigung der Kaltluftentstehung
- Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: unbedingt Populationsgrößen und räumliche Verbreitung der Waldeidechse (besonders geschützt nach BNatSchG) sowie des Schwarzkehlchens (besonders geschützt nach BNatSchG und VS-RL Anh. I) ermitteln; Abschätzen des künftigen Reproduktionserfolges bei (Nicht-)Durchführung des Vorhabens; Entwicklung geeigneter Artenschutzmaßnahmen (FCS, CEF, Vermeidung); bei Artbeobachtungen Aktivitätszeiten beachten (Waldeidechse ab März/April aktiv, Schwarzkehlchen März-Oktober) und Lebensstätten sorgfältig begutachten (Waldeidechse bevorzugt Hohlräume in Bäumen/unter Wurzeln, Totholz und Steinhaufen; Schwarzkehlchen sind Bodenbrüter offener bis halboffener Lebensräume)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
