Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Der BUND begrüßt im Allgemeinen den Ausbau der erneuerbaren Energien und im Besonderen die Nachnutzung vorbelasteter Flächen, da diese dem Naturraum nicht zusätzlich entzogen werden müssen. Die umfangreichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind angemessen.
Dem Vorhaben wird unter Hinweisen zugestimmt.
Bei der nötigen Geländeprofilierung ist Bodenverdichtung unbedingt zu vermeiden. Die unbefestigten Flächen unter den Solarmodulen und in den Randbereichen sollen laut Planung durch Mahd zu extensivem Grünland entwickelt werden. Wir regen an, eine temporäre Beweidung durch Schafe zu prüfen. Wanderschäfer und ihre Herden tragen durch ihren Standortwechsel zu Artenvielfalt und -verbreitung bei.
Hinweise zum Fledermausschutz bzgl. Ersatzquartieren:
Um Fällungen auszugleichen, werden häufig Fledermauskästen eingesetzt. Die Beurteilung der Bayerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz dazu: „Die Ergebnisauswertung zeigt, dass die Kastengruppen nicht immer besiedelt sind und nur selten zur Reproduktion genutzt werden: Wochenstuben oder Jungtiergruppen wurden nur in 17% aller Kastengruppen nachgewiesen. Weitere 42% wurden zumindest regelmäßig von einzelnen Fledermäusen oder Paarungsgruppen bezogen. In den übrigen Fällen (41%) konnten allenfalls sporadisch Einzeltiere angetroffen werden. Als entscheidende Faktoren für die Besiedlung erwiesen sich Alter und Größe einer Kastengruppe sowie ein bereits bestehendes Angebot älterer Kästen: Kleine Kastengruppen (bis zehn Kästen) werden deutlich seltener von Fledermäusen genutzt als große Gruppen (über 30 Kästen). Ältere Kästen (sechs bis zehn Jahre oder älter) wiesen höhere Besiedlungsgrade auf als jüngere. Fehlten ältere Kästen vor der Anbringung der neuen Fledermauskästen, wurden in den ersten zehn Jahren in deutlich weniger Kastengruppen überhaupt Fledermäuse nachgewiesen; Wochenstuben traten hier gar nicht auf.“[1]
Da die aktuelle Ausgleichsmaßnahme auf 10 Fledermauskästen abstellt, regen wir an, eine Erhöhung der Kastenanzahl unbedingt in Erwägung zu ziehen, um die Ausgleichsmaßnahme nicht ins Leere laufen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
[1] Zahn, A. & Hammer, M. (2016): Zur Wirksamkeit von Fledermauskästen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme – ANLiegen Natur 39(1): 27–35, Laufen
