Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung folgender ergänzender Aspekte zugestimmt.
Begründung:
1. Es wird begrüßt, die Errichtung einer PV-Anlage umzusetzen und damit die Förderung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung anzustreben.
2. Gegen die Wahl des Standortes bestehen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Bedenken. Jedoch wurde bei der Standortprüfung bisher unzureichend dargelegt, dass keine Nutzungskonflikte in Abwägung mit den Belangen der Landwirtschaft bestehen und das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung im Einklang steht.
3. Wir weisen darauf hin, dass nach § 2 Abs. 4 BauGB im Verfahren der Aufstellung des Bauleitplans eine Umweltprüfung vorzunehmen ist. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 S. 2 i.V.m. Anlage 1 BauGB sind abzustimmen. Wir bitten, insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Im Umweltbericht sind die verschiedenen Schutzgüter darzustellen, wobei auch bei einer grundsätzlichen Unbedenklichkeit des Vorhabens auf jedes Schutzgut gesondert einzugehen ist. Es sind eine Bestandsaufnahme und eine Bewertung des Umweltzustandes vorzunehmen. Dafür werden alle vorhandenen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans kartiert. Eine vertiefte Prüfung findet dort statt, wo Konflikte mit Umweltbelangen nicht ausgeschlossen werden können. Als mögliche Konfliktschwerpunkte mit einem erhöhten Untersuchungsbedarf sehen wir insbesondere die folgenden:
a) Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch geplante Flächeninanspruchnahme betreffend die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser
b) Beurteilung von Lärm- und Luftemissionen während der Bauphase bezüglich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen
c) Beurteilung der Wahrnehmbarkeit der Anlage bezüglich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Landschaftsbild
- Bestehende Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dazu sind potenzielle Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Umweltbericht zu ermitteln und zu bewerten.
- Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) sind zu beschreiben und durchzuführen.
4. Es ist eine Eingriffsbewertung vorzunehmen, wobei der Umfang der notwendigen Kompensation gemäß Pkt. E der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen zu ermitteln ist. Nicht vermeidbare Eingriffe in die Schutzgüter, die nicht kompensiert werden können, sind angemessen auszugleichen. Die erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen sind möglichst in unmittelbarer Nähe des Vorhabens umzusetzen.
Wir bitten um Berücksichtigung oben genannter Hinweise bei der weiteren Planung und bedanken uns für eine weitere Beteiligung am Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
