Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung und nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Dem Vorhaben wird unter Berücksichtigung folgender ergänzender Aspekte zugestimmt.
Begründung:
- Es wird begrüßt, die Errichtung einer PV-Anlage umzusetzen und damit die Förderung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung anzustreben.
- Gegen die Wahl des Standortes bestehen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Bedenken. Folgende technische Kriterien wurden bisher jedoch nicht erkenntlich in die Standortprüfung aufgenommen und sind im Zuge der Planung zu berücksichtigen: Topografie (ebene Fläche), ein nahegelegener Netzverknüpfungspunkt. Für letzteren sind Erläuterungen zur Planung der Netzanbindung vorzunehmen und ggf. hiervon ausgehende Beeinträchtigungen in die Abwägung der Umweltauswirkungen einzustellen.
- Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind durch § 2 Abs. 4 S. 2 i.V.m. Anlage 1 BauGB determiniert, wobei der Detaillierungsgrad insbesondere in Abhängigkeit von Art und Umfang der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu beurteilen ist. Wir möchten dabei insbesondere auf folgende Punkte hinweisen:
- Im Umweltbericht sind die verschiedenen Schutzgüter darzustellen, wobei auch bei einer grundsätzlichen Unbedenklichkeit des Vorhabens auf jedes Schutzgut gesondert einzugehen ist. Eine vertiefte Prüfung ist dort vorzunehmen, wo Konflikte mit Umweltbelangen nicht ausgeschlossen werden können. In Ihrer Begründung (unter 6.5 auf Seite 17) sind bereits die – auch nach unserer Auffassung – wesentlichen drei Konfliktschwerpunkte mit einem erhöhten Untersuchungsbedarf aufgegriffen.
- Wir weisen darauf hin, dass zur Wahrnehmbarkeit der Anlage (Konfliktschwerpunkt Nr. 3, Seite 17 der Begründung) auch eine ggf. geplante Umzäunung der Anlage zählt. Hierbei ist zwingend erforderlich ein Abstand zwischen Boden und Zaun zu berücksichtigen, um Kleinsäugern einen Durchgang zu verschaffen.
- Für die Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen ist nach unserer Ansicht eine Artenerfassung vorzunehmen. Da die Fläche vormals als Brachfläche diente, ist nicht auszuschließen, dass sich u.U. auch gesetzlich geschützte Arten angesiedelt haben, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Mögliche Wechselwirkungen können nur identifiziert werden, wenn zuvor die ansässigen Arten ermittelt wurden.
- Bestehende Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dazu sind potenzielle Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Umweltbericht zu ermitteln und zu bewerten.
- Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) sind zu beschreiben und durchzuführen.
- Die erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen sind möglichst in unmittelbarer Nähe des Vorhabens umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
