Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren zum Ziel 23 des Braunkohlenplans für den Tagebau Reichwalde, Verlegung der Bahntrasse

19. Dezember 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

I.        Erforderlichkeit ungeklärt

Das Zielabweichungsverfahren erfüllt die Funktion, dass rechtsverbindlich darüber entschieden wird, ob von einem Ziel der Raumordnung, das einem konkreten Vorhaben oder einer Bauleitplanung entgegensteht, unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen abgewichen und damit der Weg für die Verwirklichung des Vorhabens bzw. die Aufstellung des Bebauungsplans freigemacht werden kann. Die Zielabweichung muss, soll sie die Grundzüge der Planung nicht berühren, durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss angenommen werden können, dass die Abweichung noch im Bereich dessen liege, was der Plangeber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt hätte.

Hierzu ist festzustellen, dass die Frage, ob der gegenwärtige DB-Trassenverlauf durch den voranschreitenden Tagebau Reichwalde angegriffen wird, noch absolut offen ist. Der Verweis auf den 1994er Rahmenbetriebsplan durch den Bergbautreíbenden (S. 3 des Erläuterungsberichts) hilft nicht weiter, da er keine genehmigte Abbauplanung darstellt.

Vielmehr ist zu beachten:

a) Die energiepolitische Begründung bzw. Notwendigkeit für das Ausmaß der
Förderung der Kohle im Tagebau Reichwalde befindet sich in Überarbeitung, wie der Koalitionsvertrag der CDU-Grüne-SPD in spe - Regierung in Sachsen zeigt. Das hat sehr wahrscheinlich Auswirkungen auf die praktische Umsetzung der Kohle-Abbauplanungen.

Im Koalitionsvertrag[1] heißt es bspw.:

  • „stehen zu den Pariser Klimazielen, dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050 sowie zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen der Kommission …“ (S. 37)
  • „werden unverzüglich das Energie- und Klimaprogramm (EKP) anpassen“ [mit Ausbauziel EE, Ziel Sommer 2020] (S. 38)
  • „In den kommenden fünf Jahren schaffen wir die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass der Freistaat Sachsen nach dem Ende der Braunkohlenutzung seinen Strombedarf bilanziell vollständig mit erneuerbaren Energien“ (S. 38)
  • „keine Flächen in Anspruch genommen werden oder abgesiedelt werden, die für den Betrieb der Kraftwerke im Rahmen des Kohlekompromisses nicht benötigt werden…“ (S. 41)

 

b) Der Kohle-Kompromiss zeichnet einen sehr groben Pfad für den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vor und orientiert sich dabei an den installierten Kraftwerkskapazitäten und sieht eine „möglichst stetig[e]“ Reduktion 2023-2030 vor.[2] Logische Folge der Reduzierung der Kraftwerkskapazitäten ist eine Verkleinerung der bestehenden, bereits genehmigten Braunkohletagebaue.

In den Braunkohleplänen wird für Reichwalde und Nochten von einer Auskohlung bis 2045 bzw. 2035 bei einer gleichbeliebenden Belieferung des Kraftwerks Boxberg und einem Betrieb von 40 bis 50 Jahren ausgegangen[3] - Folge ist, dass zu große Gebiete zum Abbau vorgesehen sind. In der Gesamtbilanz zum Jahr 2038 würde die Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission für die heute genehmigten Vorräte in allen Lausitzer Tagebauen Folgendes bedeuten[4]:

 

Bei Ausstieg 2035: Auskohlung heute genehmigter Tagebaue zu X % bzw. absolute Restmenge

Bei Ausstieg 2038: Auskohlung heute genehmigter Tagebaue zu X % bzw. absolute Restmenge

Lausitzer Revier
(ohne Welzow-Erweiterung und ohne Sonderfeld Mühlrose)

ca. 81 %
Restmenge absolut ca. 145 Mio. to

ca. 87 %
Restmenge absolut ca. 96 Mio. to


Abweichende denkbare Szenarien ergeben sich aus verschiedenen Abschaltreihenfolgen der Kraftwerksblöcke insbesondere in den Jahren 2023 bis 2030. Auch kann die letztlich unternehmerische Detailentscheidung, welche Kraftwerke wie lange laufen und welche Standorte wie lange erhalten werden kaum vorweggenommen werden – im Grunde bleibt bei allen denkbaren Konstellationen die oben gemachte Gesamtaussage i. „Tagebauerweiterungen nicht erforderlich“ und ii. „verbleibende Restmengen“ dennoch erhalten.

 

c) Die rechtsverbindliche Umsetzung des Kohlekompromisses steht im kommenden Jahr an.[5]

 

Unter den vorgenannten Umständen kann eine auch nur mittelfristig tragfähige Entscheidung zur Umverlegung der Trasse nur getroffen werden, wenn die Entscheidung jeweils zu c. und a. vorliegt, und eine nachvollziehbare, wie in b. vorgenommene Analyse seitens des Bergbautreibenden vorgelegt wurde.

 

II.       unbeachtete Naturschutzfragen

Das Vorhabenbefindet sich im Territorium des Naturschutzgroßprojektes „Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt"[6].

Forderung: Die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Zielstellungen des Naturschutzgroßprojektes sind gesondert zu bewerten.

 

Es ist zu begrüßen, dass die Vorzugsvariante (1) die Biotope[7]

 

a) Biotop-Nr (LID).: 14626-010097-002
BiotoptypNr.: 2
Biotoptyp: Sümpfe
Biotopbezeichnung: Teichgruppe nördlich Rietschen
Flächenanteil: 0m²
ID-LfULG: 4554U071

b) Biotop-Nr (LID).: 14626-010097-005
BiotoptypNr.: 5
Biotoptyp: Bruchwälder
Biotopbezeichnung: Teichgruppe nördlich Rietschen
Flächenanteil: 711,16m²
ID-LfULG: 4554U071

c) Biotop-Nr (LID).: 14626-010097-007
BiotoptypNr.: 7
Biotoptyp: Sumpfwälder
Biotopbezeichnung: Teichgruppe nördlich Rietschen
Flächenanteil: 711,16m²
ID-LfULG: 4554U071

d) Biotop-Nr (LID).: 14626-010097-032
BiotoptypNr.: 32
Biotoptyp: natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer & der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche
Biotopbezeichnung: Teichgruppe nördlich Rietschen
Flächenanteil: 69693,43m²
ID-LfULG: 4554U071
 

nicht in dem Maß beeinflusst wie die anderen Varianten.

Forderung: Es fehlt dennoch eine detaillierte Abschätzung der Auswirkung des Vorhabens auf die o.g. Biotope. Diese ist für den Fall, dass die Planung weiter verfolgt wird – vgl. I. - nachzureichen.

 

Es kann anhand der Karten nicht nachvollzogen werden, inwiefern die folgenden Biotope[8]:

a) Biotop-Nr (LID).: 14626-012260-014
BiotoptypNr.: 14
Biotoptyp: Trocken- & Halbtrockenrasen
Biotopbezeichnung: Trockenrasen am Sperrknoten
Flächenanteil: 5603,55m²
ID-LfULG: 4554U062

b) Biotop-Nr (LID).: 14626-012260-017
BiotoptypNr.: 17
Biotoptyp: Wacholder-, Ginster- oder Zwergstrauchheiden
Biotopbezeichnung: Trockenrasen am Sperrknoten
Flächenanteil: 622,62m²
ID-LfULG: 4554U062
 

betroffen sind.

Forderung: Es fehlt eine detaillierte Abschätzung der Auswirkung des Vorhabens auf die o.g. Biotope. Diese ist für den Fall, dass die Planung weiter verfolgt wird – vgl. I. - nachzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

Stellungnahme als PDF

 


[1] https://www.mdr.de/sachsen/politik/koalitionsvertrag-sachsen-104.html, S. 

[2] Siehe Anm. 4, S. 62ff.

[3] www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/braunkohlenplanung/braunkohlenplanung.html

[4] zu einem ganz ähnlichen Urteil kommt Öko-Institut (2019): Auswirkungen der Empfehlungen der Kohlekommission auf die Braunkohleplanungen in der Lausitz, unveröffentlicht. vgl. https://www.oeko.de/aktuelles/2019/auswirkungen-der-empfehlungen-der-kohlekommission/

[5] KOHLEAUSSTIEGSGESETZ AUF 2020 VERSCHOBEN,16.12.2019 - 13:19 
Berlin (energate) - Das Kohleausstiegsgesetz wird nicht mehr in diesem Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet. Das bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Nachfrage von energate. Ziel der Bundesregierung war, alle Empfehlungen der Kohlekommission bis Ende 2019 per Gesetz auf den Weg zu bringen. Dieser Zeitplan ist nun nicht mehr zu halten. Der Sprecher von Minister Peter Altmaier (CDU) verwies auf die hohe Komplexität des Gesetzes und die andauernden Abstimmungen zwischen den Ressorts. Die Bundesregierung werde das Gesetz im Januar beschließen, sagte er. […] Viele Fragen sind aber auch beim Thema Kohleausstieg noch offen. […] Keine Einigung gibt es zudem beim Thema Braunkohle. Die Bundesregierung führt hier nach wie vor Gespräche mit den Betreibern, vor allem RWE, über Entschädigungen für das Abschalten von Kraftwerken. Die Ergebnisse sollen nach dem Willen der Bundesregierung in das Gesetzesverfahren zum Kohleausstieg einfließen. Ein Sprecher des Umweltministeriums verwies nun in Berlin darauf, dass die Kohlekommission für die Gespräche mit den Betreibern ein zeitliches Limit gesetzt hat. Bis Mitte 2020 muss demnach eine Lösung vorliegen. Andernfalls soll die Bundesregierung eine ordnungsrechtliche Lösung für das Abschalten der Braunkohle auf den Weg bringen. /kw
https://www.energate-messenger.de/news/198357/kohleausstiegsgesetz-auf-2020-verschoben

[6] vgl. https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=864099&waid=393

[7] vgl. https://www.gis-lkgr.de/

[8] ebd.

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