Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
- Gegen die Änderung des Bebauungsplanes kann es insofern keine Einwendungen geben, als dass sich die Situation im Plangebiet hinsichtlich ökologischer Anforderungen nicht noch weiter verschlechtert.
- Grundsätzlich ist zum Vorhaben anzumerken:
Es verwundert, dass die zu bebauenden Ruderalflächen als weitgehend wertlos eingestuft wurden. Eine naturschutzfachlich fundierte Bewertung des Grundstückes wurde offenbar nicht vorgenommen. Selbst wenn die Bedeutung der Fläche gering gewesen wäre, so sind in heutiger Zeit selbst „Allerweltsarten“ in ihrer Existenz bedroht.
Es verwundert, dass im Vorhaben nicht einmal der Versuch unternommen wurde, wenigstens einen Teil des beachtlichen Baumbestandes z.B. durch Festlegung von Baufeldern, zu erhalten.
Es verwundert, dass Ausgleichsflächen ausgewiesen werden, die in keinerlei räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Baugebiet stehen – so wie es das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht - und dass die Genehmigungsbehörde dies so anerkannt hat. Eine besondere Situation, die dies rechtfertigen würde, ist beim besten Willen nicht erkennbar.
Es ist bei den grünordnerischen Festsetzungen nicht erklärt, wie für den Erhalt der Obstbaumreihe im Süden gesorgt werden soll. Der weiteren Festsetzung, „zwei Gehölze je Grundstück“ zu pflanzen, würde bereits Genüge getan, wenn in jedem Grundstück zwei kniehohe Buchsbäume gepflanzt würden. Mit Grünordnung hat das wohl nichts zu tun.
Wir verdanken die Vielfalt in Flora und Fauna in unseren Breiten zu großen Teilen der Besiedlung und der damit entstandenen Kulturlandschaft. Allerdings hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Verständnis von Ordnung und Ästhetik in den Siedlungsgebieten durchgesetzt, das schlichtweg lebensfeindlich ist. Beispiele dafür kann man schon im Luftbild auf dem benachbarten Wiesenweg erkennen.
Wir sind als Menschen Teil der Natur, sie ist unsere Lebensgrundlage. Es ein grundlegendes Missverständnis, die Bewahrung dieser Natur lediglich als eine gesetzliche Pflicht zu sehen, der man mit minimalstem Aufwand gerecht werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kurz
Gesunde Zukunft | BUND Sachsen e.V.
RG der LK Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz OE
