BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Leuchtenbau Lengefeld“ in der Fassung 03/2020

14. Juli 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

 

Gemäß §44 BNatSchG ist festzustellen, ob im Plangebiet artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bestehen. Es wurde zwar festgestellt, dass am Standort keine Schutzgebiete gemäß EU-Recht, BNatSchG sowie SächsNatSchG vorhanden sind, es fand jedoch keine eigene Erfassung möglicher betroffener Arten statt.

Ohne gutachterliche Feststellung der bestehenden Flora/Fauna in der bisher landwirtschaftlich genutzten Teilfläche des Flurstücks 590/6 kann bei Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen nicht zweifelsfrei von unerheblichen Auswirkungen ausgegangen werden.

Dem Vorhaben kann nach dem aktuellen Informationsstand nur unter dem Vorbehalt zugestimmt werden, dass sich im Rahmen eines Gutachtens betreffend der auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Teilfläche des Flurstücks 590/6 keine artenschutzrechtlich geschützte Flora und Fauna feststellen lässt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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