Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Der Änderung wird zugestimmt.
Hinweis: Wir schließen uns den Aussagen der Umwelterheblichkeitsbeurteilung in den Änderungsbereichen 1.3 (Kieler Str.), 1.4 (Tauchaer Straße) und 1.8 (ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida, Variante A2) ausdrücklich an. Bei den beiden erstgenannten Bereichen beziehen wir uns auf den Umstand, dass entwickelte Planungen aus der FNP-Fortschreibung nur zulässig sind, wenn die artenschutzrechtliche Prüfung den Ausschluss der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ergibt.
Sollte bei der ÖPNV-Anbindung aus Punkt 1.8 die Variante A2 gewählt werden, ist aufgrund möglicher Brutvogel-Betroffenheit eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen weitere Planungen zwingend notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
