Stellungnahme zur „1.Planänderung Eisenbahnüberführung Weiße Elster, Luppe und Nahle“

01. August 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND Landesverband Sachsen e.V. und die Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung in o.g. Verfahren und geben hierzu folgende Stellungnahme ab:

Die Planänderung wird abgelehnt.

Begründung:

Der BUND hat bereits mit mehreren Stellungnahmen zu vorhergehenden Planänderungen darauf hingewiesen, dass die Brückenbauwerke über die Flüsse Nahle, Neue Luppe und Weiße Elster bezüglich des Wasserabflusses und notwendigen Maßnahmen zur Revitalisierung des Leipziger Auwalds (Anhebung der Sohle der Nahle) sowie hinsichtlich der Wegeführungen und -höhen (Geh- und Radwege) höchst defizitär im Bestand und nach der Planung sind. Die nunmehr dritte Planänderung (1. nach Planfeststellung) zeigt deutlich, dass selbst in der Ausführungsplanung und Bauausführung Änderungen möglich sind, ohne dass dies zu Verzögerungen führen würde oder der Betrieb der Streckenverbindung ernstlich in Gefahr wäre. Wesentliche Argumente, die gegen eine vom BUND vorgeschlagene Änderung der Bauausführung ins Feld geführt worden sind, sind damit offensichtlich unzutreffend.

In diesem Sinne überrascht es, dass auch die dritte Planänderung keine Vergrößerung der lichten Weite der EÜ Nahle noch bei den übrigen Überführungen zum Gegenstand hat. Die jetzigen Planänderungen der EÜ Luppe (Stützenstellungen) und der EÜ Elster (Flügelwand) belegen, dass auch echte Aufweitungen der EÜ Nahle (größere Stützweite, zusätzliches Feld) und der EÜ Elster (höhere Gradiente wegen Radweg) auch nach Planfeststellungsbeschluss möglich sind. Als letzte Minimalvariante bei der EÜ Nahle wurden der Stadt Leipzig und der DB Netz AG (15.02.2019 DB Netz und ASG sowie 20.02.2019 VTA und ASG) vorgeschlagen, zumindest die Widerlager- und Flügelwände ca. 1.50 m tiefer zu führen, um hydraulische Reserven mit einer, ggf. nachträglichen, Aufweitung des Nahle-Flussschlauches zu generieren. Die fachliche Sinnhaftigkeit ergibt sich sowohl aus dem Projekt Lebendige Luppe (Ausleitung Auengewässer), der Potenzialanalyse von LfULG und LTV (LTV-Vortrag beim Projekt Lebendige Luppe am 24.01.2019 sowie LVZ 10.06.2019) und auch aus strategischen Überlegungen zur Gewässer- und Auenentwicklung sowie Daseinsvorsorge. Konkrete Anhaltspunkte lagen jederzeit im Projekt Lebendige Luppe vor und wurden auch von den LL-Planern hinsichtlich der notwendigen Widerlageranpassung unterstrichen (11.03.2019). Zuvor hatte auch die DB Netz AG die statische und bautechnische Machbarkeit bestätigt (15.02.2019 und Mail 06.03.2019). Angesichts der Dringlichkeit und der bisherigen Versäumnisse, empfehlen wir noch immer, die Widerlager- und Flügelwände der EÜ Nahle tiefer zu gründen.

Die jetzige Änderung der Stützenstellung der EÜ Luppe unterstreicht im Übrigen auch die Beliebigkeit der vermeintlichen Denkmalschutz-Argumentation mit konstanten Stützweiten. Bereits in der Begründung zum Planfeststellungsbeschluss ist festgehalten, dass für den Ersatzneubau weder Denkmalschutzeigenschaften noch entsprechende Festsetzungen rechtens sind. Allein durch vermeintliche Nachteile beim Denkmalschutz (Landschaftsbild) wurden andere Brücken-Varianten fälschlicherweise zurückgesetzt, obwohl sie funktional und wirtschaftlich vorteilhafter waren.

Da Gegenstand der Planänderung immer noch nicht die dringend notwendigen Änderungen der Bauausführungen im oben genannten Sinne sind, lehnen wir die vorliegend beantragte Planänderung ab.
 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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