Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
• Es sind im Umweltbericht bereits viele negative Aspekte einer Ausweitung von Siedlungs-gebiet auf bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen hingewiesen. Von daher kann dem Vorhaben nur zugestimmt werden, wenn es einen vollständigen Ausgleich der schädlichen Eingriffe gibt bzw. eine Verbesserung des Zustandes von Natur und Umwelt bewirkt wird.
• Die Tatsache, dass landwirtschaftliche Flächen durch die industrieelle Landwirtschaft in ihrer Funktion ökologisch völlig entwertet werden, führt regelmäßig zu einer Unterbewer-tung des notwendigen Ausgleichs.
• Es wird Aufgabe der Umweltbehörden sein, die Vollständigkeit der beschriebenen und angeordneten Maßnahmen zu überwachen. Da die Behörden bekanntermaßen angesichts der Vielzahl der Baumaßnahmen dazu kaum in der Lage sind, gibt es nach unseren Erfah-rungen meist eine erhebliche Lücke zwischen den Festlegungen und der tatsächlichen Ausführung. Bleibt zu hoffen, dass die Verwaltung der Stadt von sich aus die Umsetzung überwacht.
• Im Blick auf die fachgerechte Pflege der anzulegenden Streuobstwiese (speziell für die Pflege der Bäume) bleibt offen, wer für die Pflege verantwortlich sein wird. Wenn eine neue Streuobstwiese die beabsichtigte Ausgleichsfunktion erfüllen soll, braucht es eine dauerhafte Pflege. Der günstigste Fall ist eine wirtschaftliche Nutzung des Obstes. Im All-gemeinen sind z.B. sind in den Gemeindehaushalten keine Mittel für derartige Pflegemaß-nahmen festgesetzt, so dass die Bäume recht schnell verwahrlosen und eine geringe Le-bensdauer haben. Wie mit diesem allgemeinen Defizit im konkreten Fall umgegangen wird, ist nicht beschrieben.
• Straßenbäume als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu benennen, ist problematisch, da die Gemeinde nicht über den Bestand allein entscheiden kann. Straßenbäume werden zu-allererst aus Sicht der Verkehrssicherung betrachtet. Umweltaspekte spielen kann keine Rolle. Eine Ersatzpflanzung findet bei gefällten Straßenbäumen in der Regel (insbesondere bei Straßen, für die Kreisstraßenverwaltung zuständig ist) nicht statt.
• Eine nur zweimalige Mahd allein kann die Funktion der Grünfläche als Lebensraum für Insekten nicht erfüllen. Wichtig ist, dass die Mahd in Abschnitten erfolgt, so dass immer genügend Pflanzen für Nahrung und Fortpflanzung auf der Fläche erhalten bleiben – auch über das Winterhalbjahr. Die Wiese soll möglichst schneidend gemäht werden (Balkenmä-her, Sense) Weitere Hinweise sind auf der Seite des Schmetterlingswiesenprojektes nach-zulesen. www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx )
• Die Pflanzung von standorttypischen Bäumen und Sträuchern sowie eingebürgerten Ge-hölzen in den Hausgärten vorzusehen, ist ein hehres Ziel. In der Praxis funktioniert es al-lerdings nicht, weil es keine probaten rechtlichen Mittel gibt, dieses auch durchzusetzen. Von da her kann ein derartiges Ziel unseres Erachtens formal nicht als Bestandteil der Grünplanung gelten. In der Praxis werden überwiegend standortfremde Gehölze gepflanzt, (alles was der Baumarkt gerade im Angebot hat). Abgesehen davon wäre es gut, wenn die Gemeinde alle Möglichkeiten nutzt, um die künftigen Bewohner vom Nutzen und von der Schönheit einer standorttypischen Begrünung zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kühn
Regionalgruppe Bautzen
