Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 5 (2) Nr. 1 LSG-VO „Leipziger Auwald“ wie folgt Stellung.
Das Vorhaben wird abgelehnt.
Begründung:
- Fällung von 6 Einzelbäumen an der Wolfgang-Heinze-Straße
Die Stützmauer am östlichen Grundstücksbereich mag zwar denkmalgeschützt und durch das Wurzelwerk der Großgehölze beschädigt sein, es besteht jedoch keine Priorität des Denkmalschutzes gegenüber dem Natur- und Artenschutz. Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um Habitatstrukturen, welche Teil des sie umgebenden LSG sind. Ihre Fällung kann damit Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllen. Dieser beruht direkt auf der FFH-Richtlinie und ist dem Denkmalschutz faktisch übergeordnet. Eine Verdrängung des Artenschutzes ist demnach nicht möglich. Da uns kein Artenschutzfachgutachten bzgl. der betroffenen Bäume vorliegt, lehnen wir die einseitige Fällung zugunsten des Denkmalschutzes ab. - Fällung eines möglichen Biotopbaumes
Baum Nr. 78, eine abgestorbene Buche mit Spaltenquartieren, sollte gemäß Artenschutzgutachten nicht gefällt werden; dieser Einschätzung schließen wir uns an. Die Bauplanung begründet die Fällung mit dem Sicherheitsrisiko für die Parknutzung. Aus den uns übermittelten Unterlagen gehen keine Alternativenprüfungen hervor, weder bzgl. Sicherungsmaßnahmen noch der Möglichkeit der Totholzumsetzung, um die Lebensstätte von Fledermäusen und Eremit zu erhalten
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
