Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Das geplante Projekt beinhaltet die Neuerrichtung eines Lebensmittelhandels auf einer bereits städtebaulich integrierten Fläche zum Zwecke der Versorgung umliegender Ortsteile mit Waren des täglichen Bedarfs. Der B-Plan dient der Nachverdichtung und in der Nähe befinden sich keine Schutzgebiete gemäß §§ 23 bis 30 BNatSchG.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt. Um Berücksichtigung der folgenden Hinweise zur Gestaltung der Grünfläche am Vorhabenstandort wird gebeten.
Begründung:
Da sich das Vorhabengebiet auf einer Intensivackerfläche befindet und städtebaulich bereits erschlossen ist, halten wir die vollständige Umnutzung zur Gewerbefläche aus artenschutzrechtlicher Sicht für unproblematisch.
Den Empfehlungen für heimische Baumarten und Sträucher aus der Begründung zum Entwurf des B-Plans schließen wir uns an. Wir regen eine ausgewogene Mischung von Gehölzstrukturen an, um auf der begrenzten Grünfläche so viele Lebensräume wie möglich zur Verfügung stellen zu können. Die zu pflanzenden Hecken und Bäume sind fachgerecht zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Eine unbepflanzte Grünfläche stellt keinen Ausgleich für den Eingriff dar.
Soweit bautechnisch realisierbar, schlagen wir Dachbegrünung vor, womit auf den geplanten 2.600 m² überdachter Gesamtverkaufsfläche ein Beitrag zum Mikroklima geleistet werden kann.
Auf den Parkplätzen sollten nur teilversiegelnde Bodenplatten genutzt werden (z. B. Typ Rasengitter), um den natürlichen Regenwasserabfluss zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
