Stellungnahme zur Aufhebung des B-Plan Nr. 29 „Mischgebiet Weinböhlaer Straße“

02. April 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir bedanken uns herzlich für die Bereitstellung der Planunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:

Es bleibt zu prüfen, inwieweit nach Aufhebung des genannten Bebauungsplans auch der geltende Flächennutzungsplan angepasst werden muss.

Rein rechtlich obliegt die Erhaltung und damit der Schutz eines gesetzlich geschützten Biotops den Eigentümern. In der Realität ist dies leider keine Garantie für den Erhalt dieser Biotopflächen.

Da im vorliegenden Fall die Entwicklung des Sandmagerrasens eine Ausgleichsmaßnahme darstellt, die grundsätzlich dauerhaft zu erhalten ist, sollte eine realistische Lösung gefunden werden, den Sandmagerrasen auch in Zukunft hochwertig zu erhalten (z.B. durch vertragliche Vereinbarung der weiteren Pflegmaßnahmen, Ankauf durch die Stadt Coswig oder dingliche Sicherung).

 

Kann der Erhalt des Sandmagerrasens auch zukünftig gesichert werden, haben wir keine Einwände gegen die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Brigitte Heyduck
Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land B.U.N.D. e.V.

 

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