Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Zusendung des o.g. Bebauungsplanes.
Wenn die Flächenbilanz, wie beschrieben, so eingehalten wird und die Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen unter der Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege so umgesetzt werden, stimmen wir dem Bebauungsplan zu.
Zu berücksichtigen ist besonders, dass auf der nicht bebauten Fläche auch tatsächlich zu nutzende Gemüsegärten entstehen und keine Rasenflächen, die zum ständigen Rasenmähen bemüht werden, entsprechend sind auch die versiegelten Flächen, so wie genannt einzuhalten.
Ebenso sollten diese Einfamilienhäuser auch tatsächlich an Rückkehrer und junge Familien vergeben werden.
Bei Einhaltung aller Faktoren der vorliegenden Beschreibung können wir diesem
Bebauungsplan zur Aufwertung des ländlichen Raumes nur zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Einsiedel
Außenbevollmächtigter des BUND LV Sachsen e.V.