Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen das Vorhaben bestehen keine durchgreifenden Einwendungen. Je-doch sollte die Realisierbarkeit des Errichtungs- und Entsorgungskonzepts vor Erteilung einer Befreiung geprüft werden.
Begründung:
Beabsichtigt ist die Errichtung einer Kleinkläranlage am Kottesteig 9 in Rathen, gegen deren Ertüchtigung keine Bedenken bestehen. Fraglich ist jedoch die Zu-wegung zu dem Objekt. Beabsichtigt ist die Lieferung mittels eines Klein-LKW’s, die Errichtung mit einem Minibagger sowie die regelmäßige Abfuhr der Feststoffe mittels einem Spezialfahrzeug (Multicar). Nach Prüfung der kartenmäßigen Dar-stellung ist uns eine Zuwegung zu dem Objekt für Kraftfahrzeuge unbekannt. Wir bitten daher die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen, ob von das von Seiten des Vorhabenträgers beabsichtigte Errichtungs- und Entsorgungskonzept auch tatsächlich möglich ist (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Nationalparkver-ordnung). Die Zustimmung zur Befreiung bezieht sich somit lediglich auf die Er-richtung der Kleinkläranlage, jedoch nicht auf ggf. weitere notwendige Befreiun-gen von den Verboten der Nationalparkverordnung. Ist eine Zufahrt gegeben, ver-lieren diese Ausführungen ihre Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
