Stellungnahme zur Befreiung nach § 63 BNatSchG für die Errichtung einer Kleinkläranlage, Kottesteig 9, Rathen

13. Februar 2018 | Lebensräume, Stellungnahmen

Gegen das Vorhaben bestehen keine durchgreifenden Einwendungen. Je-doch sollte die Realisierbarkeit des Errichtungs- und Entsorgungskonzepts vor Erteilung einer Befreiung geprüft werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen das Vorhaben bestehen keine durchgreifenden Einwendungen. Je-doch sollte die Realisierbarkeit des Errichtungs- und Entsorgungskonzepts vor Erteilung einer Befreiung geprüft werden.
Begründung:
Beabsichtigt ist die Errichtung einer Kleinkläranlage am Kottesteig 9 in Rathen, gegen deren Ertüchtigung keine Bedenken bestehen. Fraglich ist jedoch die Zu-wegung zu dem Objekt. Beabsichtigt ist die Lieferung mittels eines Klein-LKW’s, die Errichtung mit einem Minibagger sowie die regelmäßige Abfuhr der Feststoffe mittels einem Spezialfahrzeug (Multicar). Nach Prüfung der kartenmäßigen Dar-stellung ist uns eine Zuwegung zu dem Objekt für Kraftfahrzeuge unbekannt. Wir bitten daher die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen, ob von das von Seiten des Vorhabenträgers beabsichtigte Errichtungs- und Entsorgungskonzept auch tatsächlich möglich ist (unter Berücksichtigung der Vorgaben der Nationalparkver-ordnung). Die Zustimmung zur Befreiung bezieht sich somit lediglich auf die Er-richtung der Kleinkläranlage, jedoch nicht auf ggf. weitere notwendige Befreiun-gen von den Verboten der Nationalparkverordnung. Ist eine Zufahrt gegeben, ver-lieren diese Ausführungen ihre Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen


Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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