Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen werden als geeignet bewertet.
Unklar ist jedoch, welche Stelle für Pflege und Kontrolle der geplanten Gehölzanlagen zuständig ist und über welchen Zeitraum diese erfolgen. Dies bitten wir zu ergänzen.
Weiterhin möchten wir informiert werden, sollten bei künftigen Begehungen der Bauflächen wider Erwarten Tiere oder Pflanzen besonders oder streng geschützter Arten vorgefunden werden. In diesem Falle greifen die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG und Artenschutzmaßnahmen werden erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
