Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Die neue Gashochdruckleitung ersetzt die Alt-Leitung von 1925 und wird überwiegend in deren Schutzstreifen verlegt. Für die Arbeiten wird keine zusätzliche Baustraße benötigt und es sind keine Schutzgebiete oder Biotope nach §§ 23 – 30 BNatSchG oder Gebiete des Natura 2000-Komplexes betroffen.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Wir schließen uns bzgl. der Belange des Naturschutzes den Forderungen des Umweltamtes an und betonen besonders Baumschutzmaßnahmen und Fällverbote vom 1.3.-30.9. Sollten Bäume durch die Baumaßnahmen beschädigt werden und/oder abgehen, sind sie zu ersetzen. Beim Fund von geschützten Arten oder deren Wohnstätten ist die zuständige Naturschutzbehörde zu verständigen und das weitere Vorgehen zu planen. Beim Einsatz von boden- oder wassergefährdenden Stoffen sind die höchstmöglichen Schutzvorkehrungen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
