Sehr geehrte Frau Schulze,
wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen Stellung wie folgt:
Gegen die Errichtung der Schallschutzwände haben wir keine grundsätzlichen Einwände.
Wir bitten aber folgende Hinweise zu beachten:
Laut Tab.7 LBP (Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung), S. 26 sind vom Bau der SSW 1 nur 18m² betroffen. Bei einer Länge der Anlage von 150m kann dies nicht stimmen! Somit ist der rechnerische Nachweis des Ausgleichs nicht vollständig erbracht. Hier muss nachgebessert werden.
Alle Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind durchzuführen und zu kontrollieren.
010_A: Bei der Auswahl der Gehölze ist die zunehmende klimatische Trockenheit der Region zu bedenken. Wir halten Bergahorn (pilzgefährdet) und Eberesche daher für weniger geeignet. Wir schlagen Mehlbeere und evtl. Vogelkirsche vor, bei ausreichendem Platzangebot auch die Eßkastanie.
12_A:
Zierbiotop ist eine Ruderalflur trockenwarmer Säume sein (entsprechend der erfassten Biotoptypen). Die Saatmischung für Mager- und Sandrasen oder Schotterrasen entspricht dem nicht unbedingt. Außerdem sollten auch nachtblühende Arten berücksichtigt werden, um den zahlreich gefundenen Fledermäusen weiterhin eine Nahrungsgrundlage zu sichern.
Die Saatgutmischung ist entsprechend anzupassen.
Zum Schutz der Zauneidechsen sollte zunächst eine Vergrämung erfolgen, danach unmittelbar anschließend der Schutzzaun aufgestellt werden. Auf diese Weise kann die Zahl der abzufangenden Tiere minimiert werden.
Die dauerhafte Pflege der Ersatzhabitate (Freihaltung von flächigem Bewuchs) muss sichergestellt werden.
Wünschenswert wäre eine Begrünung der Mauern (z.B. mit Lonicera periclymenum), um so weiteren Lebensraum bzw. eine weitere Nahrungsgrundlage zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Heyduck
Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land, B.U.N.D. e.V.
