Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße

15. April 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung.

 

Der FNP verweist mit seinen Leitbildern und geplanten Maßnahmen im Bereich Natur und Landschaft in eine positive Richtung, bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück und weist Zielkonflikte bzw. Widersprüche bei der Umsetzung auf.

Der Flächennutzungsplan wird in dieser Form abgelehnt.

 

Begründung:

Da für das Gebiet keine aktuelle Erfassung des Tier- und Pflanzenbestandes vorliegt, sind die Maßnahmen für Biodiversität und Habitatgestaltung als ungenau zu bewerten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen selbst sind teilweise gut (Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Schließung von Bestandslücken durch Nachpflanzungen, Gewässerpflege), jedoch wirken sie zu punktuell. Ein Gesamtkonzept zur Förderung von Biodiversität und zur Vernetzung von Lebensräumen z. B. durch gezielte Trittstein-Verbindungen und großzügigere Flächenausweisungen ist nicht erkennbar.

Besonders deutlich wird das bei der geplanten Waldmehrung, die mit einem bescheidenen Plus von 0,4% kaum als solche benannt werden kann. Das Gemeindegebiet ist unterdurchschnittlich bewaldet; dabei wäre eine signifikante Mehrung, wie sie im LEP 2013 unter Z 4.2.2.3 angesprochen wird, sehr wünschenswert. Die bestehenden Waldflächen und die geplante Aufstockung stellen allenfalls unverbundene Kleinstlebensräume dar. Eine Vernetzung, auch durch gezielte Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen (welche durchaus genannt wurden) zwischen den getrennten Bereichen, wäre zu begrüßen.

In diesem Zusammenhang sind die VBG Landwirtschaft zu abgegrenzt betrachtet worden. Da mit 74% Flächenanteil die agrarischen Landschaftsbestandteile überwiegen und die hohen Bodenwertzahlen eine günstige Bewirtschaftung ermöglichen, sollte eine engere Verzahnung mit Natur- und Biodiversitätsschutz favorisiert werden. Erfolgt eine Kartierung der örtlichen Fauna, können gezielte, artgerechte Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ähnliches gilt für die Anlage von Extensivgrünland: Es hat zwar positive Effekte auf Boden und Wasser, trägt aber durch die oft gewählte Ansaat von wenigen schnellwachsenden Gräsern kaum zur Biodiversität bei. Ein Verbindungskonzept Wald-Landwirtschaft-Grün-/Gehölzstreifen stände dem FNP gut an.

Das genannte Kleingartenkonzept der Gemeinde fehlt in der Darstellung vollständig. Einzig Rückbau und Vernichtung durch Umwidmung zur Wohnbebauung sind im FNP zu finden. Dies kann zum einen nicht das Konzept sein und zum anderen widerspricht dieses Vorgehen dem Planungsziel „Erhalt von Biotopstrukturen“. Der ohnehin niedrige Grünflächenanteil wird damit um 6,48 ha geschmälert und auf    2,2 % reduziert. Dieses Vorgehen ist auch nicht mit den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vereinbar. Auch und gerade unbewirtschaftete Kleingärten (weil naturnäher) sind Habitate und erfüllen für Tier- und Pflanzenwelt, aber auch Klima, Boden und Wasser Ökosystemleistungen, die nicht unterschätzt werden dürfen.

 

Die im FNP teilweise guten Ideen bedürfen einer ambitionierteren und zielgerichteteren Umsetzung. Bei der Vernetzung und Gestaltung von Lebensräumen für Flora und Fauna wünschen wir uns mehr Mut zur Ausweisung großzügiger Flächen für Natur und Biotopentwicklung.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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