Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 63 BNatSchG i. V. m. § 33 SächsNatSchG wie folgt Stellung.
Das Vorhaben umfasst eine bauliche Instandsetzung auf 1135 m inkl. der Neuanlage von Ausweichstellen und tangiert insg. 4 Natura 2000-Gebiete. Im Eingriffsbereich befinden sich mehrere Vogel- sowie Fledermaushabitate. Neben eines Höhlenbaumes und 28 weiterer Fällungen ist der LRT Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald durch Flächeninanspruchnahme betroffen.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Das Vorhaben wird in der derzeitigen Planungsform abgelehnt.
Begründung:
-
Widersprüchliche Angaben bei der Bauzeit
Während der LBP von einer 6-monatigen Bauzeit spricht, beinhaltet der Vorentwurf zum Erläuterungsbericht die Angabe von 2 Jahresabschnitten in 2020/21 zu je 8 Monaten. In der FFH-Verträglichkeitsprüfung wiederum wird von einer Baumaßnahme in einem Zuge im Jahr 2020 gesprochen. Da Dauer, zeitlicher Umfang (z.B. über Frühjahr/Sommer) und Häufigkeit von Baumaßnahmen die Habitatqualitäten der lokalen Populationen maßgeblich beeinflussen, fordern wir eine Klarstellung der tatsächlichen Bauzeit.
-
Unzureichende Ersatzpflanzungen bei Fällungen
Es werden insg. 29 Bäume, davon ein Höhlenbaum, gefällt. Es handelt sich dabei v. a. um Hainbuchen, Winterlinden und Stieleichen. Die Stammdurchmesser zwischen 30 und 60 cm geben, je nach Art, ein Baumalter zwischen rund 40 Jahren (Hainbuche mit 30 cm) und 90 Jahren (Winterlinde mit 60 cm) an. Die Anpflanzung von 100 Haselnuss-Sträuchern erscheint zwar kostengünstig und standortgeeignet, kann jedoch den Verlust der durch (Alt-) Bäume erbrachten Ökosystemleistungen nicht vollständig adäquat ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
