Stellungnahme zur Planfeststellung für das Bauvorhaben „Neubau 8er-Sesselbahn am Kleinen Fichtelberg, 1. Tektur“

03. Mai 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben wie folgt Stellung.

(Die Hinweise und Anregungen aus unserer Stellungnahme vom 18.04.2017 behalten im Grundsatz ihre Gültigkeit und werden an dieser Stelle nicht wiederholt.)

Die Bau- und Modernisierungsmaßnahmen am Kleinen Fichtelberg sollen der Gemeinde Oberwiesenthal zukünftige Einnahmen aus dem Wintertourismus sichern. Der Untersuchungsraum beinhaltete dabei das NSG „Fichtelberg“, das SPA „Fichtelberggebiet“, den NP „Erzgebirge/Vogtland“ und das FFH-Gebiet „Fichtelbergwiesen“. Die im Artenschutzfachbeitrag genannten Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen sind bzgl. Umfang und Wirkbereich gegenüber der Vorzugsvariante 3 als konkret, jedoch nur teilweise angemessen zu bewerten (s. Hinweis nach Punkt 3). Rückbau und Nutzungsaufgabe von Anlagen(teilen) sowie die Reduzierung beanspruchter Waldflächen werden begrüßt. Neuausweisungen finden nicht statt, jedoch werden dauerhaft Waldbereiche zur Freiflächenschaffung umgewandelt.

Unseres Erachtens nach erfüllt das Vorhaben in seiner vorgelegten Gesamtdarstellung die gebotene Planrechtfertigung nicht.

Das Vorhaben wird abgelehnt.

Begründung:

  1. Klimawandel und touristische Prognosen/ fehlende Alternativenprüfung

    Bereits in unserer ersten Stellungnahme wiesen wir darauf hin, dass eine einseitige Ausrichtung des Tourismus auf den Wintersport angesichts des Negativtrends bzgl. der Schneesicherheit das falsche Signal ist. Die „dauerhafte Schädigung“ der örtlichen Wirtschaftslage durch Steuerrückgang und Abwanderung, sollte auf die Bauvorhaben verzichtet werden, ist als ungesichert und einseitig zurückzuweisen. Klimadaten des IPCC und LfULG prognostizieren eher die Gefahr einer Fehlinvestition, wenn ausschließlich auf Wintersport abgestellt wird, denn die mittleren Wintertemperaturen steigen. Die eingereichte UVS sagt in Punkt 4.5.2 eine kürzere und verschobene Schneesicherheit für die Fichtelbergregion voraus - das Risiko von Starkregen steigt und damit verbunden auch die Gefahren von Bodenerosion und Hochwasser. Es kann grundsätzlich nicht das Ziel sein, bei einer möglichen allgemeinen Erwärmung um 1,8°C bis 2050 mehrere Monate im Jahr „gesichert“ Ski zu fahren. Die ausdrückliche Betonung der Möglichkeiten stabiler Beschneiung durch Schneekanonen statt einer Alternativenprüfung zum Wintersport, dezidiert Projekte und Planungen für den Sommertourismus, ist inakzeptabel. Es ist im Gegenteil das absolut falsche Signal an Anwohner, Gewerbetreibende und Gäste, eine Wintersportnutzung für die kommenden 25 Jahre als gesichert darzustellen. Erkenntnisse von Umweltbehörden und Wissenschaftsberichten werden unterschlagen; ein nachhaltiges Konzept oder zumindest eine Idee, welche Chancen unabhängig vom Skisport existieren, fehlt völlig.

    Anzumerken ist noch ein Widerspruch, der sich aus den Einzeldokumenten ergibt: Es wird in den Unterlagen sowohl von steigenden als auch von stabilen Gästezahlen ausgegangen. Ob die Modernisierung bei der Annahme stabiler Zahlen ausreicht oder ob auf der Prognose steigender Besucherzahlen zu einem späteren Zeitpunkt erneut über einen Ausbau der vorhandenen Anlagen verhandelt werden wird, ist nicht klar ersichtlich.

  2. Beschneiungsanlagen
    Im Erläuterungsbericht wird zwar ausgiebig über die CO2-Einsparung durch die Modernisierung der Beleuchtungsanlagen resümiert, die angeführten Klimaziele von Paris lassen sich auf diese Weise (Umstellung auf LED) jedoch nicht erreichen; der Einsparungseffekt von 5,6 t wird durch die Beschneiungsanlagen vollständig verschlungen bzw. die Umweltbelastung darüber hinaus erhöht. Schneekanonen sind aufgrund ihres enormen Energie- und Wasserverbrauchs (allein 8400 m3 für Piste 10/Jahr) eine der Hauptbelastungsquellen für Umwelt und Klima in Wintersportregionen. Weder beinhaltet der Bericht die genauen Verbrauchszahlen der Anlagen, noch werden die Nachteile des Kunstschnees auf Tier- und Pflanzenwelt beleuchtet. Diese bestehen u. a. darin, dass er länger als natürlicher Schnee liegen bleibt und damit die Erholungsphase der Vegetation verkürzt. Dies führt wiederum zu weniger Arten während der Sommermonate. Die Habitateignung bzw. die Vielfältigkeit können dadurch eingeschränkt werden. Da auf insgesamt 9 Pisten eine Beschneiung erfolgt, wäre eine Gesamtdarstellung des Ressourcenverbrauchs durch Strom- und Wasserversorgung, Rohrleitungen, Leittechnik und Beschneiungsschächten zur Einschätzung der Grundbelastung hilfreich und notwendig gewesen. Im Rückgriff auf Punkt 1 kann abschließend angemerkt werden, dass bei einer nachhaltigen und umweltverträglichen Verstärkung der Sommernutzung des Fichtelberggebietes auf die klimaschädliche Beschneiung verzichtet werden kann. Auf diese Weise würde Oberwiesenthal tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

  3. Mahd auf Bergwiesen zur Habitatpflege/ Baufeldfreimachung

    MA 7 beinhaltet die Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung von Arten innerhalb der Bauzonen. Dabei wird die 1. Mahd Anfang Mai angesetzt; das ist unserer Meinung nach zu früh bzw. zu spät (je nach Standpunkt). In dieser Zeit können bereits Bodenbrüter wie Baumpieper, Rotkehlchen, Zaunkönig und Zilpzalp (alle im Vorhabengebiet beobachtet und kartiert) mit dem Nestbau begonnen haben oder bereits brüten. Um keine Art zu gefährden, sollte demnach eher gemäht werden, um bereits den Nestbau zu verhindern, oder erst nach Mitte Juni, wenn die Jungtiere in der Lage sind zu flüchten. Bei der Sommerbewirtschaftung der Pisten wird eine Mahd pro Jahr veranschlagt. Diese sollte nicht vor Juni stattfinden, um den o. g. bodenbrütenden Vögeln genug Zeit zur Aufzucht der Jungen zu geben und eine Zerstörung des Geleges oder eine Tötung der Jungtiere unbedingt zu vermeiden.

    In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde sind die entsprechenden Mahdzeitpunkte festzulegen.

     

    Wir erinnern an dieser Stelle zusätzlich an unsere Forderung aus der Stellungnahme von 2017, dass für den Verlust von Waldlebensraum eine Anbringung von Nistkästen für die betroffenen Arten nicht ausreichend ist. Besonders für Rauhfußkauz, Sperber, Karmingimpel, Ringdrossel und Schwarzspecht sind aufgrund ihres ungünstigen Erhaltungszustandes CEF-Maßnahmen zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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