Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 33 SächsNatSchG wie folgt Stellung.
Die Baustrecke von rund 930m liegt zwischen zwei bereits ausgebauten Abschnitten und soll eine lärmmindernde Asphaltdecke, einen Gehweg sowie eine Entwässerungseinrichtung erhalten. Das Regenrückhaltebecken liegt außerhalb der Schutzgebiete. Diese werden randlich auf 110m durch einen unterirdischen Ablaufkanal sowie ein Energieumwandlungsbauwerk tangiert. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgebiete und deren Erhaltungsziele sind nicht zu erwarten.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird unter Beachtung folgender Hinweise zugestimmt.
Die im Zuge der Bauarbeiten notwendigen Fällungen im Straßenbegleitgrün sind 1:1 zu ersetzen. Nachtarbeit ist aufgrund der Nähe zum nächsten Fledermaushabitat (ca. 100m) auszuschließen, um das Jagdverhalten nicht zu beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
