Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung nach § 63 BNatSchG i. V. m. § 33 SächsNatSchG zu o. g. Vorhaben.
Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes der Flöhabrücke bei Wernsdorf wird ein Ersatzneubau notwendig. Das geplante Vorhaben beinhaltet Eingriffe nach § 14 BNatSchG i. V. m. § 9 SächsNatSchG und ist UVP-pflichtig. Es erfolgte eine Variantenprüfung aus insgesamt 7 Optionen, welche diejenige Variante mit weitgehender FFH-Verträglichkeit auswählte.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Begründung:
Die dargestellten umfangreichen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensieren den lokalen Eingriff vollständig. Gegen die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wird nicht verstoßen.
Ein Hinweis zur Anlage von Fledermausquartieren: In Einzelstudien konnte nachgewiesen werden, dass Fledermauspopulationen künstlich bereitgestellte Quartiere besser annehmen, wenn sich im direkten Umfeld genutzte Nistplätze und Brutstätten heimischer Vogelarten befinden. Sofern im Zuge der Baufeldberäumung also eine Umsiedlung bzw. Neuschaffung von Quartieren erfolgt, sollte dieser Fakt bei der Standortwahl berücksichtigt werden.
Wir bitten darum informiert zu werden, sollten bei der Umsetzung des Vorhabens geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-RL oder der VSchRL auftreten, deren Existenz zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltgutachtens nicht bekannt war.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
