Stellungnahme zur S 179 Ausbau nördlich Reichenberg, Anbau eines Radweges

24. April 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Frau Storch,   

 

wir bedanken uns für die Bereitstellung der Planungsunterlagen und nehmen wie folgt Stellung:

 

Die Planungsgrundlage dieser Radwegplanung ist, anders als bei Baumaßnahmen für den motorisierten Verkehr, äußerst dürftig. Es gibt weder eine Erhebung der aktuellen Zahlen zum Radverkehr noch eine Prognose, wie sich diese Zahlen mit bzw. ohne Anbau des Radweges entwickeln werden. Durch Schaffung einer sicheren Radwegverbindung ist eine deutliche Zunahme des Radverkehrs zu erwarten (schnelle Verbindung Moritzburg – Dresden, Schulweg Moritzburg – Boxdorf). Dies ist bei der Dimensionierung des Radweges unbedingt zu berücksichtigen, insbesondere auch bei der geplanten Doppelnutzung als Geh- und Radweg. Zudem ist die erhöhte Nutzung der Verbindung im Zuge von Großveranstaltungen in Moritzburg zu beachten. Belastbare Zahlen zum Radverkehr, verbunden mit einem Nachweis der ausreichenden Dimensionierung sind nachzureichen. Nötigenfalls ist die Dimensionierung des Radweges der zu erstellenden Prognose anzupassen.  

 

Ein Schutz der Radfahrenden zwischen Kreisverkehr und Baubeginn (0+088!) ist nicht vorgesehen! Dies ist nicht hinnehmbar. Außerdem ist eine sichere Einbindung der Radfahrenden in den Kreisverkehr zu gewährleisten.

 

Der Radweg beginnt als Gehweg, dessen Nutzung Radfahrenden erlaubt ist. Eine solche Mitnutzung eines Gehweges birgt etliche Nachteile:

Fußgänger sind regelmäßig verunsichert. Dies trifft vor allen Dingen für ältere Menschen zu, deren Hör- und Reaktionsvermögen ein Ausweichen erschweren. Daraus resultieren Konfliktsituationen. Nicht zuletzt deshalb sind Radfahrende angehalten, in solchen Situationen stets Schritttempo zu fahren – dafür braucht man aber kein Fahrrad. Wer Fahrrad fährt, möchte schneller als zu Fuß vorankommen.

Wer die Nachteile der Gehwegmitnutzung nicht in Kauf nehmen möchte, fährt wie bisher ungesichert auf der Straße. Eine Gehwegmitnutzung ist daher nur eine Scheinlösung, die wir ablehnen. Geh- und Radwege sollten grundsätzlich getrennt gebaut oder zumindest eine getrennte Nutzung markiert werden.

Schutzstreifen für Radfahrende, die in der Regel unvermittelt beginnen und enden (wie zum Beispiel im Abschnitt 1 vorgesehen), erfüllen ihren Zweck nicht ausreichend. Durch die Markierung auf der Fahrbahn verleitet sie Kraftfahrer, beim Überholen nicht den vorgeschriebenen und notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Häufig sind sie durch haltende Fahrzeuge regelwidrig blockiert. Insofern zeigt unsere Erfahrung, dass diese Schutzstreifen nicht die gewünschte Sicherheit gewähren. Bei der Neuanlage einer Radwegeverbindung sollte daher nicht auf Schutzstreifen zurückgegriffen werden.

 

Straßenquerungen bedeuten für Radfahrende immer ein Hindernis, verbunden mit einer Verzögerung und einem nicht unerheblichen Risiko. Bei der bestehenden Ausgangslage sind diese aber nun leider nicht zu umgehen.

Eine Straßenquerung muss schnell und unkompliziert möglich sein, besonders, wenn nach einer relativ kurzen Strecke eine erneute (Rück-)querung notwendig ist. Ansonsten besteht die Gefahr der Nichtbeachtung und des Verbleibs der Radfahrenden auf der Straße, was deren Sicherheit gefährdet und den motorisierten Verkehr behindert.

In diesem Zusammenhang ist völlig unverständlich, warum für drei Querungen der S 179 drei unterschiedliche Lösungen favorisiert werden (Lichtsignalanlage, Querungsinsel, keinerlei Querungshilfe) obwohl die Fahrzeugbelegung der S 179 auf der gesamten Länge zwischen Moritzburg und Reichenberg überall ähnlich hoch sein dürfte. Es ist davon auszugehen, dass an allen für die Querung vorgesehenen Stellen der gleiche Sicherheitsbedarf besteht. Insofern ist es am sinnvollsten, alle Querungen mit einer auf Anforderung sehr rasch reagierenden LSA zu versehen. Angesichts der Relevanz des Verkehrs für Klima und Luftqualität ist eine Bevorzugung des Radverkehrs sinnvoll und notwendig.

 

Bei der geplanten LSA ist ein Hinweis auf das Einschalten per Anforderung notwendig, da sonst der Eindruck entstehen könnte, die LSA sei außer Funktion.

Die Querungsinsel ist für mehrere Radfahrende und ihre Räder in Tiefe und Breite ausreichend zu dimensionieren. 

An alle Querungen ist der Radweg jeweils beidseits in einem Bogen heranzuführen, um ein flüssiges Heranfahren zu ermöglichen.

Auch am Ortsausgang Reichenberg ist eine Querungshilfe zwingend! Diese Querung sollte sinnvollerweise in Nähe der Haltestellen mit einer Lichtsignalanlage erfolgen. Hiervon könnten dann auch die Nutzer*innen des ÖPNV profitieren. Damit wechselt der Geh(Rad)weg schon vor der Volkersdorfer Straße auf die rechte Straßenseite. Zur Realisierung dieser Führung ist eine Kombination von Flächeninanspruchnahme privater Anlieger, Verengung der Fahrbahn der S179 und geringfügige Verschwenkung der Fahrbahn notwendig. Eine ungesicherte Querung, noch dazu ohne Bezug zu den sich gegenüberliegenden Haltestellen, lehnen wir ab.

 

Die Breite des Zwei-Wege-Radweges auf der Brücke beträgt real nur geringfügig über zwei Meter. (Dieser Abschnitt muss zusätzlich als Gehweg benutzt werden, da es keinen anderen Gehweg auf der Brücke gibt.) Der Weg wird begrenzt durch das Geländer auf der Innenseite, dieses ragt in den Radweg hinein, und die Fußplatten des äußeren Geländers, die den Bodenraum auf der anderen Seite limitieren und nicht ungefährlich sind.

Wir fordern, grundsätzlich eine durchgängige Boden- und Raumbreite von befahrbaren 2,50 m herzustellen. Auf der Brücke wäre dies durch eine geänderte Befestigung des Außengeländers: von unten und über den Brückenrand auskragend, möglich. Im gesamten Wegeverlauf ist auf solche Einschränkungen der vorgesehenen Breite des Weges zu achten.

 

Ein wesentlicher Gefahrenpunkt ist die Einbindung der Radfahrenden in den fließenden motorisierten Verkehr: am Ende von Schutzstreifen und Radwegen sowie an Querungsstellen, wenn Radfahrende es vorziehen sollten, anstelle des Gehweges die Straße (oder umgekehrt) zu nutzen. Ein abruptes Ende der für die Radfahrenden vorgesehenen Strecken ist zu vermeiden, ein flüssiges und gefahrloses Einfädeln in den fließenden motorisierten Verkehr zu ermöglichen.

 

Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleichsmaßnahmen erfolgte nicht nach der üblicherweise verwendeten „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (2003). Da aber Ökokontomaßnahmen in Anspruch genommen werden, denen der Handlungsempfehlung gemäß Werteinheiten zugeordnet sind, müssen hier zweierlei gänzlich unterschiedliche Systeme verbunden werden, was die Nachvollziehbarkeit deutlich erschwert. Dies hätte vermieden werden können.

 

Alle Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen während der Bauzeit sind einzuhalten und von einer ökologischen Bauüberwachung zu kontrollieren und zu dokumentieren.

 

Die baubedingte Flächeninanspruchnahme durch notwendige Baustelleneinrichtungsflächen ist u.U. nicht ausreichend berücksichtigt. Der Flächenbedarf ist zu spezifizieren und alle damit einhergehenden Konflikte demgemäß auszugleichen.

Das Baufeld ist mit den Baustelleneinrichtungsflächen klar zu definieren, eine Nutzung angrenzender Flächen (Befahren, Lagerung) ist nicht nur „auf ein Mindestmaß zu reduzieren“ (vgl. 1.3V) sondern unzulässig. 

 

Beim Umgang mit Boden ist darauf zu achten, unterschiedliche Bodenarten und -typen nicht zu vermischen.

 

Maßnahme 2 A: Angesichts der Zielstellung „Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild“ handelt es sich hierbei eher um eine Gestaltungs-, denn um eine Ausgleichsmaßnahme.

Die zu verwendende Saatgutmischung sollte kräuterreich und dem Standort angepasst sein, wie für die Maßnahme 9.3 E vorgesehen. 

 

Maßnahme 3 A: Der Gesamtumfang der Maßnahme ist nicht ausreichend. Üblicherweise werden zu fällende Bäume im Verhältnis 1 : 3 ersetzt. Damit ist die Pflanzung von mindestens 69 Bäumen erforderlich! Bei Altbäumen kann das Verhältnis bis zu 1 : 10 betragen, so dass durchaus auch eine höhere Zahl an Ersatzpflanzungen in Betracht zu ziehen ist. Eine Ersatzpflanzung, die zahlenmäßig unter der der Fällungen liegt, ist nicht hinnehmbar. Da innerhalb der Allee der Platz für eine entsprechende Zahl an Ersatzbäumen vorhanden sind, sind die Ersatzpflanzungen an anderer Stelle zu tätigen. Die Anlage der Streuobstwiese (Maßnahme 8 E) dient lediglich als Ausgleich für Konflikt KV, kann hierfür also nicht herangezogen werden. Gleiches gilt für den Maßnahmenkomplex 9, der nicht dem Ausgleich von K 7 – Verlust von Alleebäumen – dient.

 

Maßnahme 4 A: das „Zielbiotop offener … Boden“ ist nur durch ständiges Entfernen spontan auftretender Vegetation zu realisieren. Ansonsten wird die Fläche aller Wahrscheinlichkeit nach von einer Ruderalvegetation mit häufig vorkommenden Arten besiedelt. Hier sollte die Chance genutzt werden, ähnlich wie bei Maßnahme 2 A, Einfluss auf die zukünftige Vegetation zu nehmen. Gleiches gilt für den Maßnahmenkomplex 6. (Maßnahme 6.2 A ist keine Maßnahme sondern Nichts-Tun.)

 

Maßnahme 5 A ist sehr begrüßenswert. Da die Funktionsfähigkeit eines Waldsaumes in hohem Maße von dessen Tiefe abhängig ist, ist eine Angabe der geplanten Tiefe zur Beurteilung der Maßnahme notwendig. „relativ schmal“ ist nicht aussagekräftig und lässt vermuten, dass die Tiefe des Saumes eventuell nicht ausreicht, um die gewünschte Funktion zu übernehmen.

 

Maßnahme 11 A (Richtigerweise 11 E): 1.800 m² Waldverlust sind auszugleichen. Je nach Ausprägung des Waldes sind diesem nach Handlungsempfehlung 15 – 20 WE (für Laubholzforste) zuzuordnen, insgesamt also 27.000 bis 36.000 WE. Im Maßnahmenblatt wird ein Bedarf von 27.600 WE angegeben, was einem ungewöhnlichen Biotopwert von 15,33 WE entspricht.

Hierfür wird eine Ökokontofläche in Anspruch genommen. Der Erstaufforstung werden entsprechend der Handlungsempfehlung 12 WE (Planwert) zugeordnet. Dabei bleibt allerdings der Wert der vor der Aufforstung bestehenden Flächennutzung (landwirtschaftliche Fläche) unberücksichtigt! Dieser beträgt für intensiv genutztes Ackerland 5 WE. Durch die Aufforstung wurde also lediglich eine Wertsteigerung von 7 WE (statt 12 WE) erreicht. Die Berechnung der Sächsischen Ökoflächenagentur ist somit nicht nachvollziehbar. Setzt man richtigerweise eine Wertsteigerung von 7 WE an, so ergibt sich ein entsprechend höherer Flächenbedarf.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Brigitte Heyduck

Vorsitzende der Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land, B.U.N.D. e.V.

 

Stellungnahme als PDF

 

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