Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o. g. Vorhaben nach § 63 BNatSchG wie folgt Stellung.
Die Agrargenossenschaft Bielatal beantragt einen 1:1 Flächentausch zur Umwandlung von Dauergrünland in Ackerfläche. Die vorgesehenen Flurstücke befinden sich ca. 1800m voneinander entfernt und unterscheiden sich v. a. durch den Neigungswinkel des Geländes. Das derzeitig als Ackerfläche genutzte Flurstück soll aufgrund der starken Neigung in DGL umgewandelt werden, was der Bodenerosion vorbeugt und den Wasserabfluss begünstigt. Es ist um rund 0,07 ha größer als das zur zukünftigen Ackernutzung bestimmte Stück und grenzt an bestehende Grünlandflächen an.
Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
Wir bitten jedoch um eine informelle Mitteilung, auf welche Art das Dauergrünland bewirtschaftet wird (extensiv/intensiv) und ob und wenn ja in welchem Umfang, Herbizide zum Einsatz kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
