Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o.g. Verfahren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Es wird beabsichtigt, die einstweilige Sicherstellung des NSG „Werbeliner See“ nunmehr zeitlich zu verlängern. Der BUND stimmt dieser Verlängerung ausdrücklich zu und hofft, dass die letztliche Sicherstellungsverordnung vor Ablauf der letztmaligen Verlängerung der vorläufigen Sicherstellung ergeht. Die Verlängerung ist geboten, da weiterhin zu befürchten ist, dass durch Veränderungen oder Störungen der beabsichtigte Schutzzweck gefährdet wird (§ 22 Abs. 3 BNatSchG). Im Übrigen gelten die Ausführungen der Stellungnahme des BUND Landesverbands Sachsen im Zuge der erstmaligen vorläufigen Sicherstellung sowie im Verfahren zur letztlichen Sicherung weiter uneingeschränkt fort. Dies gilt vor allem in Hinsicht auf das Erfordernis des Schutzes des Gebietes. Auf eine weitere Begründung wird daher verzichtet. Der BUND unterstützt daher das Ziel der unteren Naturschutzbehörde, die Sicherstellung des NSG „Werbeliner See“, weiterhin ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer
