BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zur Vorplanung „S 252 Neubau einer Radverkehrsanlage östlich von Glauchau“

12. Juli 2017 | Stellungnahmen, Mobilität

Die vom Vorhabenträger vorgestellte Vorzugsvariante (Variante 1) ist auch aus unserer Sicht den anderen vorgestellten Varianten vorzuziehen, da sie die geringsten Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht.

Ihr Schreiben vom 09.06.2017

Ihr Zeichen: 006450-03

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Kunze,

 

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die vom Vorhabenträger vorgestellte Vorzugsvariante (Variante 1) ist auch aus unserer Sicht den anderen vorgestellten Varianten vorzuziehen, da sie die geringsten Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht. Aufgrund der verhältnismäßig kurzen Verkehrsstrecke wäre ein erheblicher Eingriff (wie bei Variante 3) wohl auch nicht verhältnismäßig zum gewünschten Ziel, die Verbindung der Ortschaften für den Radverkehr zu erreichen, zumal die Einbindung bei Variante 3 auch nicht optimal ist.

Bezüglich möglicherweise zu rodender Einzelgehölze regen wir ein Kompensationsverhältnis von 1:3 an (pro zu fällendem Baum - drei Neuanpflanzungen). Die straßenbegleitenden Gehölze sind jedoch (wie in der Vorplanung) beschrieben, weitestgehend zu schützen und zu erhalten. Im Weiteren sind die anderweitigen Eingriffe nach § 14 BNatSchG zu kompensieren.

Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

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