Stellungnahme zzum Vollzug des §15 UVPG, B2 Ortsumgehung Krostitz

01. Juli 2019 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung des Arbeitspapiers und der Pläne o.g. Maßnahme.

Nach vorliegender Beschreibung befinden sich östlich der Ortslage Krensitz das Landschaftsschutzgebiet Leinetal und zwei europäische Schutzgebiete im Abstand von ca. 450m bzw. 2800m zur östlichen Variante.

Da aber das Schutzgut Boden aus u.a. Pseudogley-Parabraunerde, Auengley, Braunerde-Parabraunerde, Braunerde-Podsol, mit hohem Ertragspotential, besteht, ist die westlich vorgeschlagene Variante mit landwirtschaftlichem Flächenverlust als negativer zu bezeichnen. Es müssen deshalb beim Scopingverfahren die Umweltauswirkungen des Vorhabens exakt ermittelt werden, damit erhebliche Beeinträchtigungen, wie Bodenverluste, vermieden werden können.

Aus diesem Grund ist die östliche Variante aus unserer Sicht positiver zu bewerten.

Bitte teilen Sie uns die Ergebnisse der UVP mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Roland Einsiedel
Außenbevollmächtigter
des BUND LV Sachsen e.V.

 

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